CB & AFU-Funk
CB Funk und Amateurfunk
26.04.2013 - 09:42


CB Funk und Amateurfunk

Eine Abgrenzung

CB Funk unterscheidet sich grundsätzlich vom lizenzierten Amateurfunkdienst hat aber auch,
wenn auch wenige, Gemeinsamkeiten.

Der Amateurfunkdienst und der Funkamateur definieren sich wie folgt:

§2 Abs. 1 Amateurfunkgesetz (AFuG)

Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung auf Grund der Verfügung 9/1995 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 11. Januar 1995 (Amtsblatt S. 21), der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befasst

§2 Abs. 2 Amateurfunkgesetz (AFuG)


Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird; der Amateurfunkdienst schließt die Benutzung von Weltraumfunkstellen ein. Der Amateurfunkdienst und der Amateurfunkdienst über Satelliten sind keine Sicherheitsfunkdienste
 

CB Funk und CB Funker definieren sich wie folgt:

Vfg. 37/2005, zuletzt geändert durch Vfg. 03/2008 (Allgemeinzuteilung für den CB Funk)

Der CB Funk ist eine private, nicht kommerzielle Funkanwendung und dient der Nachrichtenübermittlung (Sprache und Daten) zwischen den Nutzern ("CB Funker"), wobei alle Nutzer gleichberechtigt sind.
 

Unterschiede und Gemeinsamkeiten


Die gravierenden Unterschiede sollten somit deutlich sein. Funkamateure müssen eine Prüfung ablegen, CB Funker dagegen nicht. Funkamateure dürfen (und können) "sehr tief" in die Technik eingreifen, CB Funker nicht. Trotzdem haben CB Funker und Funkamateure auch Gemeinsamkeiten. Beide Gruppen beschäftigen sich mit dem Thema Hochfrequenztechnik.

Dazu kommt, dass das bei den Funkamateuren vorhandene Fachwissen, aufgrund der Ausbildung und abgelegten Prüfung, in der Regel deutlich höher ausgeprägt ist, als bei den CB Funkern. Ausnahmen bestätigen auch hier wie immer die Regel. Der CB Funker braucht, zum normalen Betrieb seiner CB Station, dieses Fachwissen auch nicht unbedingt. Es gibt allerdings Bereiche wo auch der CB Funker zum Taschenrechner greifen und sich mit der Materie etwas beschäftigen sollte oder sogar muss. Begründet liegt dieser Umstand in der Allgemeinzuteilung für den CB Funk. Darauf wollen wir an dieser Stelle etwas näher eingehen.


Im §2 Nutzungsbestimmungen finden wir einen Passus (Abs.3 Satz 4), der die CB Funker verpflichtet, einen bestimmten Grenzwert (EIRP = äquivalente Strahlungsleitung) einzuhalten. Was es damit auf sich hat und wie der CB Funker damit umzugehen hat wird nachfolgend erklärt.

In der Allgemeinzuteilung (§2 Nutzungsbestimmungen Abs.3 Satz 4) ist folgendes definiert:

Die äquivalente Strahlungsleistung in der Hauptstrahlrichtung ist um den Antennengewinn höher als die der Antenne zugeführte Leistung (Senderausgangsleistung - Verluste durch Kabeldämpfung, Weichen usw.). Der Frequenznutzer unterliegt hinsichtlich des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern den jeweils gültigen Vorschriften. Unabhängig von dieser Frequenzzuteilung dürfen ortsfeste Sendefunkstellen mit einer äquivalenten Strahlungsleistung (EIRP) von zehn Watt oder mehr erst betrieben werden, wenn die
BNetzA eine entsprechende Standortbescheinigung erteilt hat.

Grundlage dieser Definition ist die "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" ( BEMFV).

Definition der Begriffe:

Die äquivalente Strahlungsleistung ( EIRP) berechnet sich aus der Ausgangsleistung P des Senders, dem Antennengewinn g der Antenne gegenüber einem Isotropstrahler (Kugelstrahler) und den Verlusten (
Dämpfung) d durch Kabel und Steckverbindungen und evtl. in die Antennenzuleitung eingebauten Zusatzgeräte (SWR Meter, Matchbox, usw.) 

Antennengewinn dBi

Der Gewinn einer Antenne gegenüber einem isotropen Kugelstrahler wird in dBi angegeben. Eine Richtantenne gewinnt natürlich nicht wirklich Leistung. Sie richtet lediglich die zur Verfügung stehende Leistung auf ein bestimmtes Raumsegment. In diesem ist dann die erzielte Feldstärke höher als bei einem Kugelstrahler. Genau dieser Gewinn wird in dBi angegeben.

ERP und EIRP

ERP = Effective Radiated Power – effektive Abstrahlleistung. Hier wird die effektive in der Hauptrichtung einer Richtantenne abgestrahlte Leistung angegeben.


EIRP = engl. Equivalent Isotropic Radiated Power - Äquivalente isotrope Abstrahlleistung. Das ist die Sendeleistung, mit der ein Kugelstahler versorgt werden müsste um in der Entfernung die gleiche Feldstärke wie eine Richtantenne zu erzeugen.


In einer Formel zusammengefasst:

EIRP = P * 10 ((g-d)/10)

Einfach ausgedrückt bedeutet das, dass die Funkstation über die Antenne nicht mehr als 10 Watt isotrope Abstrahlleistung (EIRP) haben darf. Zum Errechnen der EIRP benötigen wir demzufolge einige Angaben die in der Formel gefordert sind.

Komponente Wert Frequenz
Der Antenne zugeführte Leistung 4 Watt  
Kabeldämpfung für Koaxialkabel RG58 CU ca. 8 dB bei 100m 27 MHz
Kabeldämpfung für das Koaxialkabel RG 213 U ca. 3,10 dB 100m 27 MHz
Dämpfung PL Stecker ca. 0,15 dB pro Stecker 27 MHz
Antennengewinn Lambda ⅝ Vertikalstrahler ca. 5 dBi  
Antennengewinn Lambda ½ Dipol ca. 2,15 dBi  
Antennengewinn Richtantenne (HB9CV) ca. 6,3 dBi  

Beispielkonfiguration:

Funkgerät mit 4 Watt Ausgangsleistung, 25 Meter Koaxialkabel RG 58 CU zur Antenne, Lambda ⅝ Vertikalstrahler, 2 PL Stecker, Stehwellenverhältnis 1,2:1. Mit jedem zusätzlich eingeschleiften Gerät (z.B. SWR Meter) wird die Dämpfung größer und der EIRP kleiner!


Auf dieser Seite können wir die für unsere Konfiguration (Funkstation) gültigen Werte eingeben und den EIRP berechnen lassen. Die ermittelte reale äquivalente Strahlungsleistung wird bei unserer Beispielkonfiguration mit 7,3 Watt EIRP errechnet. Somit ist für unsere Konfiguration alles im grünen Bereich und wir benötigen keine Standortbescheinigung der BNetzA.

Bei Verwendung einer Richtantenne könnte dieser Wert (EIRP) leicht überschritten werden da der Antennengewinn deutlich höher ausfällt. In diesem Fall wäre der CB Funker verpflichtet, die Sendeleistung soweit zu drosseln, dass der maximal zulässige EIRP Wert von 10 Watt nicht überschritten wird oder er muss eine Standortbescheinigung bei der BNetzA beantragen.


Das ganze Thema um den EIRP ist im Detail noch wesentlich komplexer. Darauf wollen wir aber an dieser Stelle nicht näher eingehen und uns mit den grundsätzlichen Zusammenhängen begnügen. Mir ist aus der Praxis bis dato kein Fall bekannt in dem ein CB Funker bei der BNetzA eine Standortbescheinigung beantragt und ausgestellt bekommen hätte. Nur unter ganz bestimmten Konstellationen wird bei CB Funkanlagen der maximal zulässige EIRP Wert überschritten.

55 & 73 Rüdiger
13TH2108

;)


13HN3010 Beetlejuice


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