Funk News
Bundesrat billigt Änderungen von StVO und Frequenzplan
22.09.2017 - 18:51

Der Bundesrat hat auf seiner Plenarsitzung am 22.September 2017 u.a. geplanten Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Frequenzplans zugestimmt.

Mit der geplanten Änderungder StVO soll unter anderem das bisherige "Handyverbot am Steuer" auf elektronische Geräte der "Kommunikation, Information oder Organisation" (darunter auch Funkgeräte) ausgeweitet werden (das Funkmagazin
berichtete mehrfach ). Der Bundesrat billigte den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf. ( Vom Rechtsausschuss vorgeschlagene redaktionelle Änderungen fanden keine Zustimmung. Für die Kernforderung der geplanten Änderung hat dies jedoch keine Bedeutung.) Für Funkgeräte ist eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2020 vorgesehen.

Mit der
geplanten Änderungdes Frequenzplans soll unter anderem der Frequenzbereich 5351, 5 - 5366, 5 kHz dem Amateurfunkdienst miteiner max. zulässigen Strahlungsleistung von 15 Watt EIRP auf sekundärer Basis zugewiesen werden. Außerdem soll der bislangdem Amateurfunkdienst auf sekundärer Basis zugewiesene Frequenzbereich 50, 08 - 51 MHz auf 50, 03 - 51 MHz erweitertwerden (max. zulässige Strahlungsleistung 25 Watt ERP). Die genannten Frequenzbereiche im 60-m- und 6-m-Band konnten inDeutschland bislang nur aufgrund von "Duldungen" der BNetzA vonFunkamateuren genutzt werden.


Die genannten Änderungentreten mit der nunmehr erfolgten Zustimmung des Bundesrates nicht"automatisch" in Kraft. Sie müssen anschließend erstvon den zuständigen Bundesministerien in Form vonRechtsverordnungen erlassen werden.

Quelle: FM-FUNKMAGAZIN



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