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  Betrieb von unbemannten automatisch arbeitenden CB-Funkanlagen
CB & AFU-Funk   Betrieb von unbemannten automatisch arbeitenden CB-Funkanlagen
24.06.2020 von 13HN3010 Beetlejuice

Betrieb von unbemannten automatisch arbeitenden CB-Funkanlagen

Die Registrierung von unbemannten automatisch arbeitenden CB-Funkanlagen ist seit dem 18.12.2019 nicht mehr erforderlich. Unbemannt automatisch arbeitende Funkstellen müssen keine Kennung mehr aussenden. Bereits durch die Bundesnetzagentur zugeteilte Kennungen von unbemannten automatisch arbeitenden CB-Funkanlagen dürfen wie bisher weiter verwendet werden.


Komplett unter : Bundesnetzagentur CB-Funk-Allgemeinzuteilung



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