Betrieb von unbemannten automatisch arbeitenden CB-Funkanlagen
Die Registrierung von unbemannten automatisch arbeitenden CB-Funkanlagen ist seit dem 18.12.2019 nicht mehr erforderlich. Unbemannt automatisch arbeitende Funkstellen müssen keine Kennung mehr aussenden. Bereits durch die Bundesnetzagentur zugeteilte Kennungen von unbemannten automatisch arbeitenden CB-Funkanlagen dürfen wie bisher weiter verwendet werden.
Komplett unter :
Bundesnetzagentur CB-Funk-Allgemeinzuteilung