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Freitag, 21. November 2025
Gästebuch
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Autor Eintrag
Eule01 ist offline Eule01
Kanzlerdämmerung
eingetragen am
06.09.2016 - 08:49
Ein schöner warmer Wahlsonntag ist es gewesen.
Alles bleibt wie es war.
Und wen nicht. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Eule01 ist offline Eule01
so soll es sein !!!!
eingetragen am
21.08.2016 - 16:13
Fragen wirft die Interpretation des 22. Zusatzes im Verhältnis zum 1804 ratifizierten 12. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten auf. Der 12. Zusatz bestimmt, dass eine Person, die nach der Verfassung nicht zum Präsidenten gewählt werden darf, auch nicht zum Vizepräsidenten gewählt werden darf.

„But no person constitutionally ineligible to the office of President shall be eligible to that of Vice-President of the United States.“

„Eine Person, die nach der Verfassung nicht in das Amt des Präsidenten gewählt werden darf, darf auch nicht in das Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten gewählt werden“.

Während es unstreitig ist, dass nach dem zwölften Zusatz die direkt in der Verfassung verankerten Voraussetzungen für die Befähigung zum Präsidentenamt – Alter, Staatsbürgerschaft und Wohnsitz – auch für die Ausübung des Amtes des Vizepräsidenten maßgeblich sind, ist umstritten, ob eine Person, die zweimal zum Präsidenten gewählt worden ist, danach noch zum Vizepräsidenten gewählt oder ernannt werden darf. Einige argumentieren, dass der 22. Zusatz in Verbindung mit dem 12. Zusatz jede Person, die zweimal zum Präsidenten gewählt worden ist, sowohl von einem späteren Dienst als Vizepräsident als auch von einer Nachfolgerschaft im Amte des Präsidenten – gleich von welcher Position des US-Ämtersystems ausgehend – ausschließt. Andere meinen, dass der 12. Zusatz die persönlichen Qualifikationen für die Bekleidung des Amtes normiere, während der 22. Zusatz lediglich die Voraussetzungen der Wählbarkeit regele.

Da seit dem Inkrafttreten des 22. Zusatzes kein zweimal gewählter Präsident das Amt des Vizepräsidenten angestrebt hat, ergab sich bisher nicht die Möglichkeit einer Klärung der Streitfrage durch die Gerichte.
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Eule01 ist offline Eule01
Der Sommer ist vorbei ????
eingetragen am
20.08.2016 - 16:45
Wo ein Wille ist, da ist auch eine Standheizung.
Bei dem Wetter ist diese auch angebracht.
Petrus ist wohl schon zu alt um uns besseres Wetter
zu Schicken.
Ob Grexit oder Greccident, dieser ist nicht für alle da.
Aber nach langer Zeit ist sie endlich da, die Sonne.
Die Spekulanten verdienen sich eine goldene Nase.
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Eule01 ist offline Eule01
Wer hätte das gedacht !
eingetragen am
18.08.2016 - 10:50
Kanzlerin Angie kommt morgens zum Dienst. Es hat frisch geschneit. Auf dem letzten Stück Weg ins Kanzleramt muss sie zu ihrem Ärger sehen, dass jemand in großen Buchstaben in den Schnee 'ANGIE IST DOOF' gepinkelt hat. Angie ist sauer, lässt sich aber in der Kabinettssitzung nichts anmerken. Am nächsten Morgen das gleiche Spiel. Es hat frisch geschneit und wieder sieht Angie, dass jemand 'ANGIE IST DOOF' in den Schnee gepinkelt hat. Sie bekommt einen Wutanfall. Ganz gegen ihre Gewohnheit stürmt sie erbost in die Kabinettssitzung, haut mit der Faust auf den Tisch und brüllt: "Das was ihr alle da draußen gesehen habt ist eine Sauerei. Ich will sofort wissen wer das war. Wenn einer schon so einen Mist macht, dann muss er auch den Mut haben, sich jetzt zu melden." Betretenes Schweigen. Ursula von der Leyen hüstelt: "Also ich kann das ja wohl nicht gewesen sein." Nach weiteren Minuten eisigen Schweigens hebt Guido Westerwelle vorsichtig die Hand. Sofort tobt Angie los: "Also Guido, du warst das? Das hätte ich wirklich nicht von dir gedacht!" Da antwortet Westerwelle: "Also ich gebs ja zu, dass ich gepinkelt habe, aber geschrieben hat der Wowereit." 20
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Eule01 ist offline Eule01
So wird,s gemacht
eingetragen am
16.08.2016 - 16:49
Mein kleines Niedersachsen Pferdchen, sprach die Doris zu dem Gerdchen.
Der Fischer treibts mit der Merkel, nun machs mir auch mal wie ein Ferkel !
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Gast 13RF279
Grüße aus Gummersbach
eingetragen am
14.08.2016 - 08:48
Grüße aus Gummersbach Dieringhausen

73&55

Peter
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Eule01 ist offline Eule01
Sein oder nicht sein !!!
eingetragen am
16.04.2016 - 08:35
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.
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Gast ninodom
Hi
eingetragen am
03.03.2016 - 21:42
Good site 20
ninodom`s Homepage besuchen druckbare Version anzeigen Keine Kommentare
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