CB & AFU-Funk
Betrieb von unbemannten automatisch arbeitenden CB-Funkanlagen
24.06.2020 - 10:07

Betrieb von unbemannten automatisch arbeitenden CB-Funkanlagen

Die Registrierung von unbemannten automatisch arbeitenden CB-Funkanlagen ist seit dem 18.12.2019 nicht mehr erforderlich. Unbemannt automatisch arbeitende Funkstellen müssen keine Kennung mehr aussenden. Bereits durch die Bundesnetzagentur zugeteilte Kennungen von unbemannten automatisch arbeitenden CB-Funkanlagen dürfen wie bisher weiter verwendet werden.


Komplett unter : Bundesnetzagentur CB-Funk-Allgemeinzuteilung



13HN3010 Beetlejuice


gedruckt am 16.08.2025 - 14:31
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