CB & AFU-Funk |
Betrieb von unbemannten automatisch arbeitenden CB-Funkanlagen |
24.06.2020 - 10:07 |
Betrieb von unbemannten automatisch arbeitenden CB-Funkanlagen
Die Registrierung von unbemannten automatisch arbeitenden CB-Funkanlagen ist seit dem 18.12.2019 nicht mehr erforderlich. Unbemannt automatisch arbeitende Funkstellen müssen keine Kennung mehr aussenden. Bereits durch die Bundesnetzagentur zugeteilte Kennungen von unbemannten automatisch arbeitenden CB-Funkanlagen dürfen wie bisher weiter verwendet werden.
Komplett unter : Bundesnetzagentur CB-Funk-Allgemeinzuteilung
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13HN3010 Beetlejuice |
gedruckt am 16.08.2025 - 14:31 |
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https://www.fun-funk.net/include.php?path=content&contentid=326 |