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Mittwoch, 20. August 2025
Funk News » Große Koalitionmöchte Schutz vor EM-Feldern "verbessern"...
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Große Koalitionmöchte Schutz vor EM-Feldern "verbessern"...
28.11.2013 - 16:12 von 13HN3010 Beetlejuice


Große Koalitionmöchte Schutz vor EM-Feldern "verbessern"...

Das Thema "Schutz vorelektromagnetischen Feldern" war offensichtlich auchGegenstand der Verhandlungen zur Bildung einer "GroßenKoalition".

In dem "1. Entwurf desKoalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD" vom 24. November2013 ist unter dem Titel "Umwelt und Gesundheit"folgender Passus enthalten:


"Es wird geprüft, wie der Schutz der Menschen vor nichtionisierender Strahlung, z.B. Ultraschall und Laser, und vor elektromagnetischen Feldern verbessert werden kann."

Weitere Informationen zudiesem Vorhaben sind derzeit leider nicht vorhanden.

Der vollständige Wortlautdes Entwurfs des Koalitionsvertrages kann im Internet unter http://tinyurl.com/koalitionsvertrag-1entwurf heruntergeladenwerden.

Update vom 27.11.2013:
Auch in der finalen
Fassung des Koalitionsvertrages ist der besagte Passus - abgesehen von einem zusätzlichen Satzzeichen - unverändert enthalten.
(Download unter
http://tinyurl.com/koalitionsvertrag-final )

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Funk News » Dortmund: Defekter Radiowecker störte Flugfunk
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Dortmund: Defekter Radiowecker störte Flugfunk
13.10.2013 - 17:45 von 13HN3010 Beetlejuice


Dortmund: Defekter Radiowecker störte Flugfunk

Ein unscheinbarer defekter Radiowecker hat in Dortmund den Flugfunk gestört.

Piloten hatten sich beschwert, dass der Sprechfunkverkehr mit dem Tower des Dortmunder Flughafens durch Störungen beeinträchtigt wurde. Mitarbeiter des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetzagentur machten sich auf die Suche und fanden die Störquelle schließlich im Schlafzimmer einer ahnungslosen Bürgerin, die in der Gemeinde Berghofen unmittelbar in der Einflugschneise des Flughafens wohnt.

Presseberichten
zufolge handelte es sich bei der Störquelle um einen Radiowecker des Fabrikats "Medion Lifetec LT 7689" . Das Gerät wird schon seit einigen Jahren nicht mehr produziert und wurde seinerzeit über Aldi-Märkte vertrieben. Nach Angaben der Bundesnetzagentur sind Probleme mit diesem Radiowecker-Modell bekannt. Im Normalfall funktioniere der Wecker störungsfrei. Das Gerät sei jedoch anfällig für eine Fehlfunktion. In solchen Fällen erzeuge das Gerät Störungen auf Frequenzen, die vom Flugfunk genutzt werden.

Der Besitzerin des Radioweckers wurde aufgetragen, sie solle das Gerät außer Betrieb nehmen und ordnungsgemäß entsorgen.

Normalerweise hat die Bundesnetzagentur mit derartigen Geräten keine Schwierigkeiten. Relativ oft kommt es nach Angaben der Behörde jedoch vor, dass unzureichend abgeschirmte Kabelfernsehanlagen dem Flugfunk Probleme bereiten.

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Funk News » Historisches Poster über elektromagnetische Strahlung zum Download
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Historisches Poster über elektromagnetische Strahlung zum Download
13.10.2013 - 17:43 von 13HN3010 Beetlejuice


Historisches Poster über elektromagnetische Strahlung zum Download

Ein bemerkenswertes historisches Poster aus dem Jahre 1944 hat das kalifornische Lawrence Livermore National Laboratory im Internet zum Download bereitgestellt.


Das ca. 85x59 cm große Poster trägt den Titel "Chart of Electromagnetic Radiations" und zeigt in zeitgenössischer Darstellung die seinerzeit möglichen Anwendungen elektromagnetischer Strahlung - von der Wechselstromerzeugung über das Radio bis hin zu medizinischen und wissenschaftlichen Nutzungen - angereichert mit zahlreichen Schaltbildern, Schnittzeichnungen und Tabellen.

Das Poster besticht insbesondere durch seine sehr detailliert ausgeführten Illustrationen. Solche Poster wurden seinerzeit als Lehrmittel für Schulen und wissenschaftliche Einrichtungen hergestellt. Die aufwändigen Vorarbeiten für derartige Druckwerke nahmen oft mehrere Jahre in Anspruch.

Das Poster eignet sich auch hervorragend als Wandschmuck im Hobbyfunk-Shack. Es kann beim Bilderdienst Flickr unter
www.flickr.com/photos/llnl/9403051123 heruntergeladen werden.

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Funk News » Frequenzgebührenverordnung geändert - Hobbyfunk nicht betroffen
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Frequenzgebührenverordnung geändert - Hobbyfunk nicht betroffen
30.09.2013 - 19:57 von 13HN3010 Beetlejuice


Frequenzgebührenverordnung geändert - Hobbyfunk nicht betroffen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Wirkung vom 28. September 2013 die Frequenzgebührenverordnung geändert .


Die Änderungen betreffen ausschließlich die Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze. Neu geschaffen wurden Gebührensätze für Frequenzzuteilungen "zur bundesweiten Nutzung für den drahtlosen Netzzugang" in den Frequenzbereichen 880 bis 915 und 925 bis 960 MHz, 1710 bis 1780,5 und 1805 bis 1875,5 MHz sowie 3400 bis 3800 MHz. Entfallen sind Gebührensätze für Frequenzzuteilungen im GSM-Netz und für die Festsetzung funktechnischer Parameter in GSM- und UMTS-Netzen.

Hobbyfunkanwendungen sind von der Änderung nicht betroffen. So beträgt z.B. der Gebührensatz für eine "Frequenzzuteilung für innerhalb der vorläufigen Schutzabstände gelegene ortsfeste CB-Funkstandorte zur Nutzung der Kanäle 41 bis 80" unverändert 85 Euro.


Unverändert geblieben sind auch die Gebühren "für Maßnahmen auf Grund von Verstößen gegen die §§ 44 bis 47 des Telekommunikationsgesetzes oder die darauf beruhenden Rechtsverordnungen". Das "Bearbeiten eines Verstoßes gegen Frequenzzuteilungsbedingungen, Auflagen oder die Frequenzzuteilungsverordnung einschließlich Festlegen der Maßnahmen" schlägt z.B. nach wie vor mit 25 bis 1500 Euro zu Buche.

Gebührensätze für Amtshandlungen nach dem Amateurfunkgesetz sind von der Änderung ebenfalls nicht betroffen. Sie sind sind nicht in der Frequenzgebührenverordnung, sondern in der Amateurfunkverordnung geregelt.

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Funk News » "FreeNet": Eine "Übergangslösung" wird 17 Jahre alt...
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"FreeNet": Eine "Übergangslösung" wird 17 Jahre alt...
27.09.2013 - 10:53 von 13HN3010 Beetlejuice


"FreeNet": Eine "Übergangslösung" wird 17 Jahre alt...

Der Jedermannfunk "FreeNet" ist 17 Jahre alt geworden: Am 25. September 1996 wurde diese ursprünglich nur als Übergangslösung gedachte Funkanwendung für die Allgemeinheit freigegeben.

"FreeNet" arbeitet auf Frequenzen des ehemaligen Autotelefon-B-Netzes im 2-Meter-Band. Das B-Netz wurde Ende 1994 außer Betrieb genommen. Auf den freigewordenen Frequenzen sollte nach dem Willen der damaligen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ein digitaler Betriebsfunk angesiedelt werden. Die Firma Motorola erreichte jedoch durch beharrliche Lobbyarbeit, dass die Behörde einen kleinen Teilbereich der ehemaligen B-Netz-Frequenzen für die nationale Funkanwendung "FreeNet" freigab.


Ursprünglich sollte das "Freenet" nur als befristete nationale Übergangslösung bis zum Jahre 2005 bestehen bleiben - solange, bis ein europäisch harmonisierter Nahbereichsfunk zur Verfügung steht. Dieser europäische Nahbereichsfunk wurde im Jahre 1999 in Form des "PMR446" freigegeben. Damit wäre eigentlich das Ende von "FreeNet" besiegelt gewesen. Hersteller und Nutzer drängten jedoch auf einen Fortbestand dieser Funkanwendung, und so wurde das "FreeNet" beibehalten und schließlich sogar die Zahl der Kanäle verdoppelt.


Die Bezeichnung "Freenet" war ursprünglich eine eingetragene Marke der Firma Motorola. Im August 2008 ließ Motorola die Marke löschen; die Bezeichnung "FreeNet" hat sich jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch gehalten. Im behördlichen Frequenznutzungsplan wurde das "Freenet" ursprünglich als "Kurzstreckenfunk" bezeichnet; im April 2008 wurde die Nutzungsbezeichnung in "Betriebsfunk" geändert.

Engagierte Hobbyfunker hatten Ende August 2013 anlässlich des 17. Jahrestages der Freigabe des "FreeNets" das "Germany 149 MHz FreeNet Weekend 2013" veranstaltet.

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Funk News » Mehr als zwei Drittel der Funkamateure ohne "Selbsterklärung"...
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Mehr als zwei Drittel der Funkamateure ohne "Selbsterklärung"...
24.09.2013 - 13:26 von 13HN3010 Beetlejuice


Mehr als zwei Drittel der Funkamateure ohne "Selbsterklärung"...

Der Bundesnetzagentur (BNetzA) lagen bis zum 18. September dieses Jahres 21.958Anzeigen von ortsfesten Funkanlagen gem. § 9 BEMFV (sog. "Selbsterklärungen") vor. Das teilte die BNetzA dem Funkmagazin auf Anfrage mit. Demnach haben mehr als zwei Drittel der rd. 70.000 deutschen Funkamateure keine solche "Selbsterklärung" abgegeben.

Grundsätzlich muss für ortsfeste Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt
EIRP eine kostenpflichtige
Standortbescheinigung der BNetzA eingeholt werden. In der Standortbescheinigung legt die Behörde die Sicherheitsabstände rund um die Antenne fest, die zur Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern erforderlich sind. Funkamateure dürfen stattdessen die Sicherheitsabstände ihrer Anlage selbst ermitteln und mittels der besagten "Selbsterklärung" der Behörde mitteilen.

Ausgenommen sind Amateurfunkanlagen, die zusammen mit anderen Funkanlagen (z.B. einer CB-Funk-Anlage) ortsfest an einem gemeinsamen Antennenstandort betrieben werden, wenn die gesamte Strahlungsleistung dieser Funkanlagen 10 Watt EIRP oder mehr beträgt. In solchen Fällen muss eine Standortbescheinigung der
BNetzA eingeholt werden, in die auch die Amateurfunkanlage einbezogen ist.

Die Abgabe einer Anzeige gem. § 9 BEMFV ist kostenlos. Eine Standortbescheinigung der BNetzA kostet in der "einfachsten" Ausführung (Bewertung einer einzigen Antenne, kein Messeinsatz der BNetzA erforderlich) 165 Euro.

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