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Montag, 18. August 2025
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Jubiläum: 40 Jahre CB-Funk in Deutschland
01.07.2015 - 07:32 von 13HN3010 Beetlejuice


Jubiläum: 40 Jahre CB-Funk in Deutschland

Jubiläum: 40 Jahre CB-Funk in Deutschland

Der CB-Funk feiert in Deutschland am 1. Juli 2015 sein 40-jähriges Bestehen.

Bereits im Jahre 1974 hatte die Konferenz der europäischen Fernmeldeverwaltungen (CEPT) ihren Mitgliedsländern empfohlen, CB-Sprechfunkanlagen - sogenannte "PR27"-Anlagen - im Frequenzbereich 27005 bis 27135 kHz für jedermann freizugeben.

Das damalige "Bundesministerium für Post- und Fernmeldewesen" folgte dieser Empfehlung und gab mit Wirkung vom 1. Juli 1975 erstmals zwölf Sprechfunk-Kanäle im 27-MHz-Bereich für die Benutzung durch die Allgemeinheit frei.


Was heute als selbstverständlich erscheint, war damals eine Sensation, denn zuvor durften Funkgeräte nur von sog. "Bedarfsträgern" wie Behörden, Firmen und Hilfsvereinigungen betrieben werden.

Erlaubt waren "ortsfeste" CB-Funkanlagen (Feststationen) sowie "bewegliche" Anlagen (Mobil- und Handfunkgeräte). Feststationen mussten bei der "Post" angemeldet werden, für den Betrieb erhob die Behörde eine monatliche Gebühr von 15 DM, die zusammen mit der Telefonrechnung eingezogen wurde. Der Betrieb von Mobil- und Handfunkgeräten war anmelde- und gebührenfrei. Es durften nur Geräte benutzt werden, die eine Prüfnummer des damaligen "Fernmeldetechnischen Zentralamtes" (FTZ) trugen. Die höchstzulässige Sendeleistung betrug max. 0,5 Watt Trägerleistung. Als Modulationsart kam zunächst nur AM zum Einsatz, später auch FM.


Die Freigabe des CB-Funks führte zu einem wahren Boom bei Anwendern und Geräteherstellern, der bis Ende der siebziger Jahre anhielt. Es entstanden zahlreiche Funker-Runden und CB-Vereine. Neben den klassischen Herstellern von Sprechfunkanlagen nutzen auch Produzenten von Unterhaltungselektronik wie Grundig, Philips, Blaupunkt u.a. sowie große Versandhäuser wie Quelle und Neckermann die Gunst der Stunde und boten CB-Funkgeräte unter eigenem Label an.


Nach dem Abflauen des Booms Anfang der achtziger Jahre begannen Überlegungen, wie der CB-Funk attraktiver gemacht werden könnte. Das damalige Postministerium wollte die Modulationsart AM mittelfristig auslaufen lassen und genehmigte im Jahre 1981 CB-Geräte mit 22 Kanälen, die ausschließlich in FM genutzt werden durften. Der (verbotene) Betrieb von Feststationen untereinander sollte durch den Einbau einer "Pilottonsperre" unterbunden werden. Dieses Vorhaben scheiterte nach kurzer Zeit, weil sich solche Geräte als nahezu unverkäuflich erwiesen. Der 1982 gegründete CB-Dachverband "Deutscher Arbeitskreis für CB- und Notfunk" (DAKfCBNF), der über gute Kontakte zum Ministerium verfügte, sowie die Gerätehersteller und Behördenvertreter einigten sich schließlich im Jahre 1983 auf einen Kompromiss, der 12 Kanäle AM und 40 Kanäle FM mit Sendeleistungen von 1 bzw. 4 Watt vorsah.


Ende 1993 gab es Gespräche zwischen dem DAKfCBNF und dem Amateurfunk-Verband DARC. Der DAKfCBNF hoffte, Teile des 70cm-Amateurfunkbandes auch für einen CB-Funk nutzen zu können. Die zaghaften Annäherungsversuche endeten im Frühjahr 1994. Der DARC wollte dem Zugang zu Teilen des 70cm-Bandes nur im Rahmen einer Amateurfunk-Einsteigerlizenz zustimmen.

Im Oktober 1994 hielt die Datenübertragung im CB-Funk Einzug: Das inzwischen in "Bundesministerium für Post und Telekommunikation" (BMPT) umbenannte Ministerium gab zunächst zwei, später zehn Kanäle für die Übertragung von Daten frei. Die CB-Funker verwendeten vorwiegend die Betriebsart Packet Radio; es entstanden umfangreiche CB-Datenfunknetze.


Im Jahre 1995 wagte das BMPT einen "nationalen Alleingang": Die Behörde gab für den CB-Funk zusätzlich den Frequenzbereich 26565 bis 26955 kHz (Kanal 41 bis 80) in der Modulationsart FM frei. Weil dieser Frequenzbereich nicht europäisch harmonisiert war, bestimmte das BMPT, dass die neuen Kanäle innerhalb sog. Schutzzonen entlang der Grenzen zu den Nachbarländern (Ausnahme: Tschechien) nicht genutzt werden durften.


Ende 1997 sorgte eine geplante "Rufzeichenpflicht" für Aufregung: Als eine der letzten Amtshandlungen vor seiner Auflösung bestimmte das BMPT, dass bei der Übertragung digitaler Daten im CB-Funk ein von der Behörde oder vom DAKfCBNF zugeteiltes Rufzeichen benutzt werden musste. Dies führte zu erheblichen Protesten bei CB-Funkern. Nur kurze Zeit später, Anfang 1998, nahm die neu gegründete "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post" (RegTP) diese Regelung wieder zurück.

Ende Mai 2002 hielt offiziell eine "neue" Modulationsart im deutschen CB-Funk Einzug: Die RegTP gab SSB frei; zunächst befristet auf 12 Kanälen, später (ab Mai 2005) auf 40 Kanälen.


Eine erhebliche bürokratische und finanzielle Erleichterung für die CB-Funker trat am 1. Januar 2003 in Kraft: Die RegTP erteilte für den CB-Funk eine sog. "Allgemeinzuteilung". Damit entfiel weitgehend die "Anmeldepflicht" für solche CB-Funkgeräte, die bisher nur mit Einzel-Frequenzzuteilungen betrieben werden durften. Ebenso entfiel die Pflicht zur Zahlung von jährlichen TKG- und EMVG-Beiträgen für solche Geräte.

Gleichzeitig definierte die Behörde die zulässige Leistung von CB-Funkanlagen neu: Maßgeblich war nicht mehr wie bisher die reale Sendeleistung an der Antennenbuchse des Funkgeräts, sondern die "äquivalente Strahlungsleistung" (ERP) der gesamten Funkanlage, die auch den Gewinn der Antennenanlage einbezieht. Zunächst konnte noch "hilfsweise" an der Antennenbuchse gemessen werden und die ERP-Regelung galt nicht für Richtantennen; später entfielen auch diese Erleichterungen.

Anfang 2008 erlaubte die nunmehr für den Hobbyfunk zuständige "Bundesnetzagentur" (BNetzA) auf bestimmten Kanälen die Sprachübertragung zwischen CB-Funkgeräten über das Internet. Dies führte zur Errichtung von zahlreichen sog. CB-Gateways.

Am 7. Dezember 2011 nahm die BNetzA die vorerst letzte Änderung vor: Sie erhöhte die zulässige Strahlungsleistung für die Modulationsart SSB auf 12 Watt und für AM auf 4 Watt. Damit setzte die Behörde eine Entscheidung der CEPT vom Juni 2011 um. Vorausgegangen waren jahrelange Vorarbeiten in nationalen und internationalen Gremien und die Schaffung einer geänderten CB-Funk-Norm durch das europäische Normungsinstitut ETSI.


Die Anhebung der zulässigen Strahlungsleistung auf 12 Watt für SSB hatte auch Schattenseiten: Dadurch geriet die sog. "Standortbescheinigungspflicht" wieder in den Blickpunkt der CB-Funker. Sie besagt, dass für den Betrieb einer ortsfesten Sendeanlage mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP eine von der BNetzA ausgestellte kostenpflichtige "Standortbescheinigung" erforderlich ist, in der Personenschutz-Sicherheitsabstände rund um die Antenne festgelegt sind. Diese Regelung besteht im Kern schon seit 1992; sie wurde aber von CB-Funkern wegen der bisher erlaubten niedrigen Sendeleistungen weitgehend ignoriert. Kritiker bemängelten, dass Nutzer eines "Jedermannfunks" nicht zwingend über das Fachwissen verfügen müssen, das zur Berechnung des EIRP-Wertes erforderlich ist. Die BNetzA stellte daraufhin ein Programm zur Berechnung des EIRP-Wertes zum Download bereit.


Die jetzige CB-Funk-Allgemeinzuteilung ist turnusgemäß bis zum 31. Dezember 2015 befristet. Eine Verlängerung steht außer Frage; ob die BNetzA in diesem Zusammenhang nennenswerte Änderungen vornehmen wird, ist derzeit nicht bekannt. Politische Lobbyarbeit von verbliebenen CB-Funk-Vereinigungen und Interessengruppen ist nicht sichtbar.

Über die aktuelle Zahl der CB-Funker in Deutschland gibt es heute keine belastbaren Angaben. Die letzte "offizielle" Zahl stammt vom 31. Dezember 2002: Damals gab es in Deutschland 164.281 CB-Funk-Einzelfrequenzzuteilungen. Die Nutzerzahlen sind seitdem augenscheinlich stark zurückgegangen, weil Internet und Handy sowie ein erleichterter Zugang zum Amateurfunk neue Kommunikationsmöglichkeiten bieten. Aktivitäten in Internetforen und sozialen Netzwerken zeigen jedoch, dass es nach wie vor eine überschaubare, aber rege CB-Funk-Community gibt.


- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN

 

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

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Funk News » Funkstaffel 2015
Funk News

Funkstaffel 2015
28.02.2015 - 11:04 von 13HN3010 Beetlejuice


Funkstaffel 2015An alle aktiven CB Funker

Die Tango Hotel Int. DX & SWL Radio Group und die "Spessartrunde" ruft alle aktiven
CB Funker auf, an der 13. deutschlandweiten CB-Funkstaffel teilzunehmen,
welche in der Nacht vom 11.04.2015 zum 12.04.2015 stattfinden soll.

Ein Passwort wird von Station zu Station weitergeleitet und soll unverfälscht wieder am Ausgangspunkt ankommen.

Wie schon in 2015: Online Anmeldung direkt in die Liste, also nicht mehr per Umweg über EMail !
Somit sieht jeder sofort, ob die Anmeldung geklappt hat.

E Mail-Adresse für Rückfragen:

funkstaffel2015@funkstaffel.de

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.



Folgende Angaben sollen zu finden sein:

Stationsname (Rufzeichen(*), Vorname)
Vorgesehener Standort (mit Höhenangabe)(Gerne auch Locator) (*)
Bundesland und größere Stadt in der Gegend des Standortes(*)
Antennenart (5/8, ½, Mobilant.) und Masthöhe(*)

Anmeldeschluss für die offizielle Liste ist der 05.04.2015.

Ausnahmsweise kann man sich auch per Post ( frankierten Rückumschlag für die
Liste nicht vergessen !! ) für die Staffel anmelden.

Postadresse:
Tango Hotel
PF 11 07 26
06021 Halle

Spätere Anmeldungen können leider in der Liste nicht mehr berücksichtigt werden.
( Soweit die offizielle Schreibweise, aber wie immer werden die dann eben am Abend noch "live" dazwischengeschoben  ...

Da können wir Funker wie immer unsere hohe geistige Flexibilität beweisen ...  

Bitte informiert die Funkfreunde in eurem Einzugsbereich über diese Aktion.

Werbt Interessenten für die Teilnahme diesem Event. Über die Einzelheiten werden alle Teilnehmer zu gegebenem Zeitpunkt informiert.

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Funk News » Geänderte CB-Bestimmungen in Tschechien in Kraft getreten
Funk News

Geänderte CB-Bestimmungen in Tschechien in Kraft getreten
22.02.2015 - 20:02 von 13HN3010 Beetlejuice


Geänderte CB-Bestimmungen in Tschechien in Kraft getreten

In der Tschechischen Republik sind am 15. Februar 2015 geänderte CB-Funk-Bestimmungen in Kraft getreten.

Die wichtigsten Änderungen bestehen darin, dass die bisherigen Verbote für die Verwendung von Sprachverschleierern ("Speech Scramblers") und Transpondern aufgehoben wurden. Entfallen ist auch das bisherige Verbot, dass CB-Funkanlagen weder direkt noch indirekt mit öffentlichen Kommunikationsnetzen verbunden werden dürfen.

Nach Auffassung des in Tschechien lebenden Funkpioniers Reinhard Mader, der gute Kontakte zur tschechischen Fernmeldeverwaltung unterhält, sind damit in der Tschechischen Republik im CB-Funk jetzt u.a. auch Gateway- und Semiduplexbetrieb erlaubt.


Die Tschechische Republik ist nach wie vor das einzige europäische Land, das im CB-Funk die deutschen "nationalen Zusatzkanäle" 41 bis 80 übernommen hat. Ebenso wie in Deutschland dürfen in Tschechien die CB-Kanäle 1 bis 80 in der Modulationsart FM genutzt werden, die Nutzung der Modulationsarten AM und SSB ist nur auf den Kanälen 1 bis 40 erlaubt. Die zulässige Sendeleistung beträgt 4 Watt in den Modulationsarten AM und FM sowie 12 Watt ERP in der Modulationsart SSB.

Richtantennen sind nach wie vor nur dann erlaubt, wenn sie keinen Gewinn in horizontaler Ebene aufweisen.

In der Tschechischen Republik sind bestimmte Kanäle für spezielle Nutzungen vorgesehen:

  • Der Kanal 9 ist für Notrufe reserviert;


  • die Kanäle 10 und 19 sollen bevorzugt für Verkehrsinformationen benutzt werden;

  • die Kanäle 18 und 23 sind für den Betrieb von ferngesteuerten Stationen im "Idle-Modus" vorgesehen;

  • der Kanal 1 soll vorzugsweise als Anrufkanal und der Kanal 80 für Anrufe mit Selektivruf genutzt werden; nach dem Verbindungsaufbau soll auf einen anderen Kanal gewechselt werden.

Eine englische Übersetzung der geänderten tschechischen CB-Funk-Bestimmungen kann im Internet unter
www.funkmagazin.de/docs/cb_czech_2015.pdf
heruntergeladen werden.

- wolf -

 

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

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Funk News » Roßbach: Messstation errichtet - Kampagne gegen Funkamateur geht weiter...
Funk News

Roßbach: Messstation errichtet - Kampagne gegen Funkamateur geht weiter...
19.02.2015 - 22:31 von 13HN3010 Beetlejuice


Roßbach: Messstation errichtet - Kampagne gegen Funkamateur geht weiter...Die Bundesnetzagentur hat am 11. Februar 2015 in der bayerischen Gemeinde Zeitlofs, Ortsteil Roßbach, eine automatische Messanlage zur Erfassung von elektromagnetischen Feldern im Bereich von 9 kHz bis 3 GHz errichtet.

Grund dafür sind andauernde Proteste von Anwohnern, die sich gegen die Amateurfunkanlage eines ortsansässigen Funkamateurs richten (das Funkmagazin berichtete mehrfach
). Sie werfen dem Funkamateur u.a. vor, dass die von seiner Anlage ausgehenden elektromagnetischen Felder für mehrere Krebserkrankungen in der näheren Umgebung verantwortlich sein könnten.

Die BNetzA erklärte sich bei einem von der Gemeinde einberufenen Gespräch am 15. Januar 2015 bereit, eine rd. drei Monate dauernde Langzeitmessung der Funk-Immissionen in Roßbach vorzunehmen.

Die jetzt errichtete Messtation befindet sich nach Angaben von Beobachtern in rd. 30 Metern Entfernung von der Grundstücksgrenze des Funkamateurs auf einem Nachbargrundstück. Die bisherigen von der BNetzA veröffentlichten Messergebnisse zeigen, dass die Immissionenweit weniger als ein Prozent der gesetzlich zulässigen Grenzwerte betragen.


Die detaillierten Messwerte können im Internet unter http://emf3.bundesnetzagentur.de/karte/Default.aspx abgerufen werden (im Adressfeld den Ort "Zeitlofs Roßbach" eingeben).

Unabhängig davon sind engagierte Funkfreunde in Roßbach auf die Suche nach weiteren Strahlungsquellen gegangen. Dabei haben sie in dem rd. 300 Einwohner zählenden Flecken 42 WLAN- und 10 DECT-Senderermittelt und dies auf einer Karte
dokumentiert. Außerdem haben sie festgestellt, dass der gesamte Ortsteil durch Freiluft-Stromleitungen "verbrummt" wird.

Die Kampagne gegen den Funkamateur geht unterdessen unvermindert weiter. Nach wie vor sind im Ort gelbe Schilder angebracht, auf denen vor Amateurfunk gewarnt wird.

Bei einem Besuch des Bayerischen Rundfunks
in Roßbach waren die Amateurfunk-Gegner nicht zu einem Interview bereit. Stattdessen fand die Reporterin vor der Haustür(!) eines Amateurfunkgegners einen Brief, in dem es hieß, man wolle namentlich nicht genannt werden.

Auf einem Faschingsumzug in Zeitlofs wurde ein Wagen präsentiert, auf dem Antennen angebracht waren, die offensichtlich die Amateurfunkantennen in Roßbach darstellen sollten. An dem Wagen war u.a. ein Schild angebracht, das den Schluss zulässt, dass der Amateurfunk auch mit dem Verschwinden des Schwarzstorchs ( "Der Schwarzstorch ist schon weg"
) in Verbindung gebracht wird. Unklar ist die Bedeutung eines Schildes mit der Aufschrift "Flugbenzin von oben (...)" , das sich offenbar ebenfalls auf den Roßbacher Funkamateur bezieht.

Die Vorgänge in Roßbach sind ausführlich im Internet unter http://osthessenfunk.de/Aktuell/Zeitlofs.html dokumentiert.

- wolf -

 


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Funk News » Funk-Telegramm" jetzt mit Diskussionsforum
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Funk-Telegramm" jetzt mit Diskussionsforum
02.02.2015 - 15:56 von 13HN3010 Beetlejuice


Funk-Telegramm" jetzt mit Diskussionsforum

Zeitschrift "Funk-Telegramm" jetzt mit Diskussionsforum

Die Amateurfunk-Zeitschrift "Funk-Telegramm" hat am 1. Februar 2015 im Internet ein Diskussionsforum eingerichtet.

Das Forum ist unter http://forum.funk-telegramm.de zu erreichen und bietet Interessenten die Möglichkeit, zu Artikeln der Zeitschrift und allgemeinen Amateurfunk-Themen Stellung zu nehmen.


Das monatliche erscheinende "Funk-Telegramm" wird von dem Funkamateur Joachim Kraft DL8HCZ herausgegeben. Das Blatt verzichtet auf Hochglanz-Präsentation, berichtet auch über Themen, die abseits vereinsabhängiger Amateurfunk-Berichterstattung liegen und hat keine Berührungsängste zu Hobbyfunk-Anwend

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Funk News » Neu von Stabo: CB-Mobilfunkgerät XM 5006e
Funk News

Neu von Stabo: CB-Mobilfunkgerät XM 5006e
27.01.2015 - 15:49 von 13HN3010 Beetlejuice


Neu von Stabo: CB-Mobilfunkgerät XM 5006e

Neu von Stabo: CB-Mobilfunkgerät XM 5006e

Die Firma Stabo Elektronik hat ein neues CB-Mobilfunkgerät mit der Bezeichnung XM 5006e auf den Markt gebracht.


Das XM 5006e verfügt über die Modulationsarten AM und FM, sechs schaltbare "Ländernormen", Suchlauf, drei Speicherplätze, Zweikanalüberwachung, Rogerbeep sowie den President-typischen Ahttp://www.fun-funk.net/pk/include.php?path=contentarchiveutomatiksquelch "ASC" und ein Multifunktions-LC-Display mit Kanalanzeige, Balken-S-Meter und diversen Status-Anzeigen. Die Kanalwahl kann nur mittels Up/Down-Tasten am Gerät oder am Mike erfolgen.

Trotz der kompakten Abmessungen (170 x 52 x 150 mm) weist das XM 5006e einen Frontlautsprecher auf.

Das Gerät kann ohne Umschalten sowohl an 12 Volt als auch an 24 Volt Betriebsspannung betrieben werden.

Die Bedienungsanleitung des XM 5006e kann im Internet unter
http://stabo.de/fileadmin/BdA/BdA_stabo_xm5006e_DE_EN.pdf
heruntergeladen werden.

- wolf -

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