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Funk News » Neu von Stabo: CB-Handfunkgerät "xh 9006e" |
Neu von Stabo: CB-Handfunkgerät "xh 9006e"
19.11.2012 - 13:15 von 13HN3010 Beetlejuice
Die Firma Stabo Elektronik hat ein neues CB-Handfunkgerät mit der Bezeichnung "xh 9006e" auf den Markt gebracht.
Das "xh 9006e" verfügt über die Modulationsarten AM und FM, sechs schaltbare "Ländernormen", Zweikanalüberwachung, automatische Störbegrenzung, schaltbare Sendeleistung, Rogerbeep, Prioritätskanal 9 bzw. 19 und Suchlauf für eine individuell anzulegende Scanliste. Alle wichtigen Parameter werden auf einem beleuchtbaren LC-Display angezeigt.
Das robust anmutende Gerät ist spritzwassergeschützt und wird serienmäßig mit einem 2100-mAh-Lithium-Ionen-Akku ausgeliefert. Zum Lieferumfang gehören außerdem eine Gummiwendelantenne, ein Metall-Gürtelclip und ein Steckerladegerät. Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers beträgt 149,99 Euro; die Preise im Funkfachhandel werden erfahrungsgemäß etwas darunter liegen.
Ein baugleiches Gerät wird auch vom Stabo-Mutterunternehmen President Electronics unter der Bezeichnung "Randy II" angeboten.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de
Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
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Funk News » Netzbetreiber sollen IP-Adressen und Passwörter herausgeben |
Netzbetreiber sollen IP-Adressen und Passwörter herausgeben
29.10.2012 - 21:55 von 13HN3010 Beetlejuice
Eine Gesetzesergänzung des Bundesinnenministeriums soll Telekommunikationsbetreiber verpflichten,
dynamische IP-Adressen, PIN-Codes oder E-Mail-Passwörter jederzeit an Geheimdienste und Polizei
herauszugeben. Dazu soll der Verdacht auf Bagatellstraftaten ausreichen.
Das Bundesinnenministerium will das Telekommunikationsgesetz (TKG) ergänzen lassen, um
Netzbetreiber zum Übermitteln von IP-Adressen, PIN-Codes und E-Mail-Passwörtern der Nutzer an
staatliche Stellen veranlassen zu können. Rechtsanwalt Jan Mönikes,
dem der - NUR REGISTRIERTE BENUTZER KÖNNEN LINKS SEHEN -, - NUR REGISTRIERTE BENUTZER KÖNNEN LINKS SEHEN - zu dem Ministeriumsentwurf: "Ein neuer Absatz 5 im Paragraf 113 TKG soll eine elektronische Schnittstelle zur Bestandsdatenabfrage einführen.
Und ein neuer Paragraf 100j Strafprozessordnung soll den Anspruch auch auf dynamische IP-Adressen
ausdehnen, die 'zu einem bestimmten Zeitpunkt' zugewiesen waren. (…) Zusätzlich zur bisherigen
manuellen Abfrage sollen die Telekommunikationsunternehmen gezwungen werden, in eine
elektronische Schnittstelle zu investieren, die von zahlreichen Diensten künftig als der 'Quick-Button'
gedrückt werden kann. Ohne richterliche Auskunft oder vorheriger Kontrolle (…) können dann nicht nur
'near time' alle vorhandenen Bestandsdaten im Sinne von 'welchem Kunden gehört eine Rufnummer oder
IP-Adresse?', sondern eben auch PUKs für Handys, Passwörter für die Cloud und viele andere schönen
Sachen ganz leicht, easy und ohne Kontrolle abgefragt werden." Wenn das wirklich so käme, so Mönikes,
dann könnte sich dies noch deutlich schlimmer auswirken, als eine begrenzte Umsetzung der Richtlinie
zur Vorratsdatenspeicherung. Ob das Bundeskabinett den Entwurf am 25. Oktober 2012 verabschiedet hat,
ist unklar. Die Piratenpartei erklärte: "Damit wird die Identität von Internetnutzern für Behörden wie
Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt, Militärischen Abschirmdienst, Bundesverfassungsschutz,
Bundespolizei und Zollfahndung teilweise ohne richterlichen Beschluss zugänglich.
Mit diesem Schritt würde das im Grundgesetz verankerte Fernmeldegeheimnis eingeschränkt.
" Patrick Breyer, Mitglied der Piratenfraktion im Landtag Schleswig-Holstein, sagte: "
Wenn dieser Entwurf so verabschiedet wird, wird die private Kommunikation im Internet
noch stärker überwacht werden, als dies ohnehin bereits geschieht.
Der Verdacht von Bagatellstraftaten soll genügen, um ohne richterliche Anordnung Internetnutzer zu identifizieren.
Das ist schlicht ein Unding."
Auch Geheimdienste und BKA könnten dann privaten Internetnutzern ohne größere Einschränkungen hinterherschnüffeln.
Quelle: © 1997—2012 Golem.de. Alle Rechte vorbehalten.
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Funk News » BMWi legt Entwurf einer neuen "Frequenzverordnung" vor |
BMWi legt Entwurf einer neuen "Frequenzverordnung" vor
27.10.2012 - 11:39 von 13HN3010 Beetlejuice
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat am 15. Oktober 2012 einen Entwurf einer neuen "Frequenzverordnung" vorgelegt. Der Entwurf wurde nur Interessenvertretungen von Frequenznutzern, sogenannten "betroffenen Kreisen", zugänglich gemacht.
Der Begriff "Frequenzverordnung" ist neu; er wurde mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Mai 2012 eingeführt (das Funkmagazin berichtete). Die bisherige Bezeichnung für die Verordnung lautete "Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung".
Für den Amateurfunk sieht der Verordnungsentwurf folgende Änderungen vor:
Der Frequenzbereich 472 bis 479 kHz wird neben dem Flugnavigationsfunkdienst und dem Mobilen Seefunkdienst nun auch dem Amateurfunkdienst zugewiesen. Im Amateurfunk ist die max. Strahlungsleistung in diesem Frequenzbereich auf max. 1 Watt EIRP begrenzt; Amateurfunkanlagen dürfen keine Störungen im Flugnavigationsfunkdienst erzeugen und genießen keinen Schutz vor Störungen durch diesen Funkdienst.
Der Frequenzbereich 275 bis 3000 GHz wird neben dem Radioastronomiefunkdienst, dem Erderkundungfunkdienst über Satelliten (passiv) und dem Weltraumforschungsfunkdienst (passiv) auch dem Amateurfunkdienst zugewiesen.
Für den CB-Funk ergeben sich aus dem Verordnungsentwurf erwartungsgemäß keine Änderungen. Der Frequenzbereich 26350 bis 27500 Mhz ist mit der "Fußnote 9" versehen, die auch in der bisherigen Verordnung enthalten ist. Diese Fußnote besagt, dass "Frequenzen aus dem Frequenzbereich 26560 - 27410 kHz (...) für CB-Funkanlagen mitgenutzt werden" können.
Die "betroffenen Kreise" haben bis zum 9. November 2012 die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf beim BMWi einzureichen.
- wolf -
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Funk News » PMR446-Funkgeräte jetzt auch mit AEG-Label... |
PMR446-Funkgeräte jetzt auch mit AEG-Label...
12.10.2012 - 11:05 von 13HN3010 Beetlejuice
Wer hätte das gedacht: Das Logo der alten Traditionsmarke "AEG" prangt jetzt auch auf PMR446-Jedermann-Funkgeräten.
Die Firma AEG war in den sechziger und siebziger Jahren einer der größten Elektrokonzerne der Welt. Nach vielen unternehmerischen Fehlentscheidungen musste das Unternehmen im Jahre 1982 beim Amtsgericht Vergleich anmelden. Anschließend wurde das Unternehmen zerschlagen und die einzelnen Unternehmensteile an verschiedene Interessenten verkauft.
Im Jahre 2012 erwarb die Firma Binatone die Lizenz für die Benutzung der Marke "AEG" für Telekommunikationsgeräte in Europa.
Zur Zeit bietet Binatone drei PMR446-Geräte mit AEG-Label an - die Modelle AEG Voxtel R100, R210 und R300. Die in China produzierten Geräte sind im unteren Preissegment angesiedelt und werden jeweils im Zweierpack verkauft. Die technische Ausstattung dieser Geräte entspricht etwa der Ausstattung anderer Geräte in derselben Preisklasse. Der Straßenpreis liegt derzeit zwischen ca. 35 Euro (R100) und ca. 70 Euro (R300).
Die gleichen Geräte werden unter den Modellbezeichnungen R110, R220 und R330 auch als Sets mit diversem Zubehör angeboten.
- wolf -
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Funk News » Gericht verbietet Werbung für ominöses "Elektrosmog"-Schutz-Produkt |
Gericht verbietet Werbung für ominöses "Elektrosmog"-Schutz-Produkt
01.10.2012 - 12:55 von 13HN3010 Beetlejuice
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 27. September 2012 die irreführende Werbung für ein ominöses "Elektrosmog"-Schutz-Produkt untersagt.
Ein Verbraucherschutz-Verein hatte gegen ein Unternehmen geklagt, das esoterische Gesundheitsprodukte verkauft, unter anderem Silikon-Pads zu Preisen von 98 und 198 Euro. Das Unternehmen hatte in seiner Werbung behauptet, dass diese Silikon-Pads vor angeblich schädlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder schützen sollen. Außerdem sollen die Pads die Qualität von Speisen und Getränken verbessern. Diese Eigenschaften sollen durch eine sogenannte "Bionen-Energie" bewirkt werden - einer esoterischen Phantasie-Hypothese, die auf keiner wissenschaftlichen Grundlage beruht.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist diese Werbung irreführend, weil sie "zur Täuschung geeignete Angaben über die Wirkung" der besagten Silikon-Pads enthält. Der "verständige und situationsadäquat aufmerksame Verbraucher gewinne durch diese Werbung den Eindruck, allein durch körpernahes Tragen der Pads könnten die angepriesenen positiven Wirkungen bereits erreicht" werden. Die Werbung - so das Gericht - genüge nicht "den strengen Anforderungen, die an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit gesundheitsbezogener Werbung zu stellen seien". Zwar hatte das Unternehmen in Fußnoten zu seinen Werbetexten selbst eingeräumt, dass die Wirkungsweise der Produkte wissenschaftlich nicht anerkannt sei und als nicht bewiesen gelte. Dies war jedoch nach Auffassung des Gerichts "zu wenig konkret und für den umworbenen Adressaten nicht ausreichend nachvollziehbar".
Weitere Infos zu diesem Fall sind im Internet-Rechtsportal Juris unter http://tinyurl.com/juris-silikonpads zu finden.
Aktenzeichen: 4 U 163/12
- wolf -
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Funk News » BNetzA: Uralt-CB-Funk-Zulassungsvorschrift außer Kraft gesetzt |
BNetzA: Uralt-CB-Funk-Zulassungsvorschrift außer Kraft gesetzt
26.09.2012 - 18:58 von 13HN3010 Beetlejuice
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) räumt offenbar in ihrem Vorschriften-Dschungel auf: Mit Verfügung 61/2012 vom 19. September 2012 hat die Behörde die uralte "Zulassungsvorschrift für CB-Funkgeräte mit zusätzlicher Amplitudenmodulation für den Frequenzbereich 27000 kHz bis 27140 kHz (bis zu 12 Kanälen)" aus dem Jahre 1996 außer Kraft gesetzt.
Die Inhalte dieser Vorschrift waren längst veraltet: Ein Zulassungsverfahren, wie es noch 1996 vorgeschrieben war, gibt es heute nicht mehr. Die Beschränkung auf 12 Kanäle AM wurde bereits im Mai 2005 aufgehoben; heute sind 40 Kanäle AM Standard.
Die BNetzA weist darauf hin, dass die Anforderungen an CB-Funkgeräte inzwischen in der Schnittstellenbeschreibung "SSB LA-NOE 102" beschrieben seien. Doch auch dieses Dokument ist nicht mehr ganz taufrisch - es stammt aus dem Jahre 2004. Die neuen, europäisch harmonisierten Sendeleistungsgrenzen für CB-Funkgeräte (4 Watt AM, 12 Watt SSB) sind darin noch nicht enthalten.
Die Schnittstellenbeschreibung richtet sich an die Hersteller von CB-Funkgeräten; für die Benutzer der Geräte ist sie nicht unmittelbar von Bedeutung.
- wolf -
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