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Montag, 18. August 2025
Funk News » Mehr als zwei Drittel der Funkamateure ohne "Selbsterklärung"...
Funk News

Mehr als zwei Drittel der Funkamateure ohne "Selbsterklärung"...
24.09.2013 - 13:26 von 13HN3010 Beetlejuice


Mehr als zwei Drittel der Funkamateure ohne "Selbsterklärung"...

Der Bundesnetzagentur (BNetzA) lagen bis zum 18. September dieses Jahres 21.958Anzeigen von ortsfesten Funkanlagen gem. § 9 BEMFV (sog. "Selbsterklärungen") vor. Das teilte die BNetzA dem Funkmagazin auf Anfrage mit. Demnach haben mehr als zwei Drittel der rd. 70.000 deutschen Funkamateure keine solche "Selbsterklärung" abgegeben.

Grundsätzlich muss für ortsfeste Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt
EIRP eine kostenpflichtige
Standortbescheinigung der BNetzA eingeholt werden. In der Standortbescheinigung legt die Behörde die Sicherheitsabstände rund um die Antenne fest, die zur Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern erforderlich sind. Funkamateure dürfen stattdessen die Sicherheitsabstände ihrer Anlage selbst ermitteln und mittels der besagten "Selbsterklärung" der Behörde mitteilen.

Ausgenommen sind Amateurfunkanlagen, die zusammen mit anderen Funkanlagen (z.B. einer CB-Funk-Anlage) ortsfest an einem gemeinsamen Antennenstandort betrieben werden, wenn die gesamte Strahlungsleistung dieser Funkanlagen 10 Watt EIRP oder mehr beträgt. In solchen Fällen muss eine Standortbescheinigung der
BNetzA eingeholt werden, in die auch die Amateurfunkanlage einbezogen ist.

Die Abgabe einer Anzeige gem. § 9 BEMFV ist kostenlos. Eine Standortbescheinigung der BNetzA kostet in der "einfachsten" Ausführung (Bewertung einer einzigen Antenne, kein Messeinsatz der BNetzA erforderlich) 165 Euro.

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Funk News » Neue Frequenzverordnung in Kraft getreten
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Neue Frequenzverordnung in Kraft getreten
31.08.2013 - 16:02 von 13HN3010 Beetlejuice


Neue Frequenzverordnung in Kraft getreten

Am 31. August 2013 ist eine neue Frequenzverordnung in Kraft getreten.

Der Begriff "Frequenzverordnung" ist neu; er wurde mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Mai 2012 eingeführt (das Funkmagazin berichtete ). Die bisherigeBezeichnung für die Verordnung lautete "Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung".

Für den Amateurfunk enthält die neue Frequenzverordnung folgende Änderungen:


  • Der Frequenzbereich 472 bis 479 kHz ist neben dem Flugnavigationsfunkdienst und dem Mobilen Seefunkdienst jetzt auch dem Amateurfunkdienst zugewiesen. Im Amateurfunk ist die max. Strahlungsleistung in diesem Frequenzbereich auf max. 1 Watt EIRP begrenzt.

  • Der Frequenzbereich 275 bis 3000 GHz ist neben dem Radioastronomiefunkdienst, dem Erderkundungfunkdienst über Satelliten (passiv) und dem Weltraumforschungsfunkdienst (passiv) nun auch dem Amateurfunkdienst zugewiesen.

Für den CB-Funk ergeben sich keine Veränderungen. Der Frequenzbereich 26350 bis 27500 Mhz ist mit der "Fußnote 9" versehen, die auch in der bisherigen Verordnung enthalten war. Diese Fußnote besagt, dass "Frequenzen aus dem Frequenzbereich 26560 - 27410 kHz (...)
für CB-Funkanlagen mitgenutzt werden" können.

Die neue Frequenzverordnung wurde im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 52 vom 30. August 2013 veröffentlicht.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

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Funk News » Wenig bekannt: Jedermannfunkgeräte von Garmin
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Wenig bekannt: Jedermannfunkgeräte von Garmin
26.08.2013 - 14:02 von 13HN3010 Beetlejuice


Wenig bekannt: Jedermannfunkgeräte von Garmin

Das amerikanische Unternehmen "Garmin" ist als Hersteller von GPS-Navigationsgeräten weltweit bekannt. Weniger bekannt ist, dass Garmin in den USA auch Jedermann-Handfunkgeräte mit integrierter GPS-Funktion anbietet.

Es handelt sich um die Geräte der sogenannten Garmin-"Rino"-Serie. Die "Rino"-Geräte erinnern äußerlich an herkömmliche GPS-Handnavigationsgeräte. Neben der GPS-Funktion verfügen sie jedoch zusätzlich über ein Sende-/Empfangsmodul für die
amerikanischen Funkanwendungen
FRS und GMRS. Äußerlich erkennbar sind die Rino-Geräte daran, dass sie über zwei Antennen verfügen - jeweils eine für den GPS-Empfänger und den Funkgeräte-Teil.

Dass diese kombinierten GPS-Jedermannfunkgeräte hierzulande weitgehend unbekannt sind, liegt daran, dass die Funkanwendungen FRS und GMRS in Europa nicht zugelassen sind. FRS-/GMRS-Geräte arbeiten in den Frequenzbereichen 462,55 bis 462,725 MHz und 467,55 bis 467,725 MHz. Sie sind damit zum europäischen Nahbereichsfunk
"PMR446" nicht kompatibel. Darüber hinaus verfügen die amerikanischen Geräte im GMRS-Modus oft über eine Sendeleistung von bis zu 5 Watt (zum Vergleich: die zulässige Strahlungsleistung für europäische PMR446-Geräte beträgt 0,5 Watt ERP).

Obwohl es technisch kein Problem wäre, FRS-/GMRS-Geräte auch in einer europa-konformen PMR446-Version anzubieten, hat Garmin davon bisher Abstand genommen. Ob es in Zukunft Garmin-GPS-Geräte der "Rino"-Serie auch für den europäischen Markt geben wird, ist zur Zeit nicht bekannt.

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Funk News » Stabo mit neu gestaltetem Internet-Auftritt
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Stabo mit neu gestaltetem Internet-Auftritt
22.07.2013 - 17:29 von 13HN3010 Beetlejuice


Stabo mit neu gestaltetem Internet-Auftritt

Die Firma Stabo Elektronik hat im Juli 2013 ihren Internet-Auftritt grundlegend überarbeitet.

Auf den neuen, übersichtlich gestalteten Seiten stellt das Unternehmen sein gesamtes Funk-Sortiment vor. Zu jedem Funkgerät sind die technischen Daten sowie Informationen über die Einsatzmöglichkeiten angegeben. In einem Downloadbereich können der Stabo-Hauptkatalog, Prospektmaterial sowie die Bedienungsanleitungen für alle aktuellen Stabo-Funkgeräte heruntergeladen werden.


Stabo gehört zu den Pionieren des CB-Funks in Deutschland. Seit 1996 produziert das Hildesheimer Unternehmen Funkgeräte für den 27-MHz-Bereich. Im Jahre 1997 wurde Stabo mehrheitlich von dem französischen CB-Funk-Hersteller President Electronics übernommen, bietet aber nach wie vor Geräte unter eigenem Label an.

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Funk News » Chinesischer Funkgeräte-Hersteller wirbt mit gefälschtem CE-Zertifikat
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Chinesischer Funkgeräte-Hersteller wirbt mit gefälschtem CE-Zertifikat
14.07.2013 - 09:26 von 13HN3010 Beetlejuice


Chinesischer Funkgeräte-Hersteller wirbt mit gefälschtem CE-Zertifikat

Der chinesischeFunkgeräte-Hersteller BOND Telecom wirbt im Internetfür ein CB-Funkgerät mit einem gefälschten deutschenCE-Zertifikat.

Auf seiner Website behauptetder Hersteller, das von ihm produzierte CB-Funkgerät "Luiton LT-118"
verfüge über eineCE-Zulassung für den europäischen Markt. Als "Beweis"präsentiert BOND Telecom das Faksimile einer"Expertise", die angeblich von dem deutschen EMV-Labor "PhoenixTestlab" ausgestellt wurde.

Wie das EMV-Labor"Phoenix Testlab" einem User im Forum "Funkbasis.de" und dem Funkmagazinauf Anfrage mitteilte, handelt es sich bei der von BOND Telecompräsentierten Expertise um eine Fälschung. Diese Expertise seinicht von "Phoenix Testlab" erstellt worden.


Der deutsche CB-Funk-Anbieter Team Electronic hatte vor einigerZeit erwogen, das "LT-118" unter eigenem Label in sein Sortimentaufzunehmen. Nachdem es offensichtlich Probleme mit demchinesischen Hersteller gab und das Gerät die erforderlichenGrenzwerte nicht einhielt, wurde dieses Vorhaben wieder fallengelassen.

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Funk News » WiMo: Chinesischer Amateurfunk-Kurzwellen-TRX für 300 Euro
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WiMo: Chinesischer Amateurfunk-Kurzwellen-TRX für 300 Euro
07.07.2013 - 12:17 von 13HN3010 Beetlejuice


WiMo: Chinesischer Amateurfunk-Kurzwellen-TRX für 300 Euro

Einen Amateurfunk-Kurzwellen-TRX für knapp 300 Euro bietet der Funkgeräte-Importeur Wimo an.

Es handelt sich um den QRP-Transceiver "X1M" des chinesischen Herstellers XIEGO Technology
. Das äußerst kompakte Gerät (97x40x155 mm) umfasst den Frequenzbereich 0,1 bis 30 MHz in den Betriebsarten SSB und CW. Die Sendeleistung beträgt max. 5 Watt. Das Gerät verfügt über einen eingebauten Vorverstärker, zwei VFO, 100 Speicherplätze, RIT und einen automatischen CW-Keyer. (Das Funkmagazin berichtete bereits im April 2013 über dieses Gerät.)

Der "X1M" verfügt über keine CE-Kennzeichnung. Damit dürfte das Gerät in Europa eigentlich nicht in den Handel gebracht werden. Um diese Beschränkung zu umgehen, bietet WiMo das Gerät als "Bausatz"
an. Bausätze von Funkanlagen, die zum Zusammenbau durch Funkamateure vorgesehen sind, unterliegen nicht der CE-Kennzeichnungspflicht. Zum "Zusammenbau" des "X1M" müssen lediglich die fertig bestückte Leiterplatte und die Frontplatte in das Gehäuse eingebaut und die Bedienknöpfe angebracht werden. Die gesamte Montagezeit beträgt nach Angaben von WiMo ca. zehn Minuten.

Der "XM1" soll voraussichtlich Mitte Juli 2013 lieferbar sein.

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