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Montag, 18. August 2025
Funk News » BNetzA kündigt Standortbescheinigungs-"Online-Hilfe" für CB-Funker an
Funk News

BNetzA kündigt Standortbescheinigungs-"Online-Hilfe" für CB-Funker an
18.12.2013 - 18:14 von 13HN3010 Beetlejuice


BNetzA kündigt Standortbescheinigungs-"Online-Hilfe" für CB-Funker an

Die Bundesnetzagentur (BnetzA) hat am 16. Dezember 2013 in ihrem "Tätigkeitsbericht Telekommunikation 2012/2013" die Einführung einer "Online Hilfe für Nutzer des CB-Funks" angekündigt. Mit dieser "Online-Hilfe" sollen CB-Funker selbst ermitteln können, ob für ihre ortsfeste CB-Funk-Anlage eine Standortbescheinigung der BNetzA erforderlich ist. Außerdem soll damit die Beantragung einer Standortbescheinigung erleichtert werden.

Die Ankündigung der BNetzA hat folgenden Wortlaut:


Einführung Online Hilfe für Nutzer des CB-Funks

Mit der Änderung der Verfügung 37/2005 "Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für den CB-Funk" können CB-Funk-Anlagen bei Verwendung der Sendeart J3e (Einseitenband mit unterdrücktem Träger) bis zu einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von maximal 12 Watt betrieben werden.


Ab einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr sind ortsfeste CB-Funkanlagen standortbescheinigungspflichtig und unterliegen damit den Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) .


Der CB-Funk (engl. Citizens' band radio) als eine "Jedermannfunkanwendung" setzt keine besonderen Kenntnisse in der Funktechnik voraus. Eine Bewertung, inwieweit die verwendete CB-Funkanlage dem Standortverfahren nach BEMFV unterliegt, ist oftmals nur mit technischem Wissen und detaillierter Kenntnis der Anlagenkomponenten möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass nicht immer alle technischen Daten vorliegen.

Damit eine CB-Funkanlage in Bezug auf den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern nicht unzulässig in Betrieb genommen wird, soll die Antragspflicht (Standortbescheinigung) mit Hilfe eines Anwendertools festgestellt werden können.

Sofern eine Standortbescheinigung erforderlich ist, soll in Anlehnung zu
"WattWächter" sowohl der systembezogene Sicherheitsabstand als auch der Antrag zur Erteilung einer Standortbescheinigung erstellt werden.

Standortbescheinigungen sind in Deutschland seit 1992 für die meisten ortsfesten Funkanlagen mit einer "äquivalenten isotropen Strahlungsleistung" (EIRP)
ab 10 Watt erforderlich (Ausnahmen gibt es u.a. für Amateurfunkanlagen). In der Standortbescheinigung legt die Behörde die Sicherheitsabstände rund um die Antenne fest, die zur Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern erforderlich sind.


CB-Funk-Anlagen konnten auch vor der Freigabe von "12 Watt SSB" den Wert von 10 Watt EIRP erreichen und damit "standortbescheinigungspflichtig" werden. (Der Wert von 10 Watt EIRP wird z.B. erreicht, wenn bei einer Senderausgangsleistung von 4 Watt der Gewinn der Antennenanlage unter Berücksichtigung aller leistungsmindernden Faktoren 4 dBi beträgt). Das Problem, dass das für die Ermittlung des EIRP-Werts erforderliche Wissen bei Anwendern eines Jedermannfunks nicht immer vorausgesetzt werden kann, wurde jedoch weitgehend ignoriert und ist erst mit der Freigabe von SSB wieder in den Blickpunkt der Behörden und der CB-Funker gerückt.


Im Mai 2012 hatte das Wirtschaftsministerium in einem Schreiben an die CB-Funk-Vereinigung DCBO angekündigt, sie habe eine Lösung zur Erkennung der 10 Watt-EIRP-Grenze durch CB-Funker bei der BNetzA in Auftrag gegeben. Leichtverständliche Online-Tools zur Ermittlung des EIRP-Werts gab es bisher nur von privater Seite, z.B. von dem Funkamateur Rüdiger Stenzel, DC4FS, unter www.dc4fs.de/eirp.htm

Eine Standortbescheinigung kostet zur Zeit in der "einfachsten" Ausführung (Bewertung einer einzigen Sendeantenne, keine Messungen) 165 Euro.

Seit einer Änderung der BEMFV im August 2013 kann der Betrieb einer Funkanlage ohne erforderliche Standortbescheinigung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die
Bußgeldvorschriften des FTEG sehen dafür eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro vor. Zuvor waren Verstöße gegen die BEMFV nicht mit Bußgeld bedroht.

Das Standortbescheinigungs-Verfahren ist seit Jahren umstritten. Kritiker bemängeln, dass der Grenzwert von 10 Watt EIRP zu niedrig bemessen ist. Juristen halten die BEMFV, in der das Standortbescheinigungs-Verfahren festgelegt ist, für rechtlich angreifbar, weil die zugrundeliegende Rechtsnorm, der Paragraf 12 des FTEG , ihrer Auffassung nach nicht dem
"Bestimmtheitsgebot" des Grundgesetzes entspricht.

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Funk News » Große Koalitionmöchte Schutz vor EM-Feldern "verbessern"...
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Große Koalitionmöchte Schutz vor EM-Feldern "verbessern"...
28.11.2013 - 16:12 von 13HN3010 Beetlejuice


Große Koalitionmöchte Schutz vor EM-Feldern "verbessern"...

Das Thema "Schutz vorelektromagnetischen Feldern" war offensichtlich auchGegenstand der Verhandlungen zur Bildung einer "GroßenKoalition".

In dem "1. Entwurf desKoalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD" vom 24. November2013 ist unter dem Titel "Umwelt und Gesundheit"folgender Passus enthalten:


"Es wird geprüft, wie der Schutz der Menschen vor nichtionisierender Strahlung, z.B. Ultraschall und Laser, und vor elektromagnetischen Feldern verbessert werden kann."

Weitere Informationen zudiesem Vorhaben sind derzeit leider nicht vorhanden.

Der vollständige Wortlautdes Entwurfs des Koalitionsvertrages kann im Internet unter http://tinyurl.com/koalitionsvertrag-1entwurf heruntergeladenwerden.

Update vom 27.11.2013:
Auch in der finalen
Fassung des Koalitionsvertrages ist der besagte Passus - abgesehen von einem zusätzlichen Satzzeichen - unverändert enthalten.
(Download unter
http://tinyurl.com/koalitionsvertrag-final )

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Funk News » Dortmund: Defekter Radiowecker störte Flugfunk
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Dortmund: Defekter Radiowecker störte Flugfunk
13.10.2013 - 17:45 von 13HN3010 Beetlejuice


Dortmund: Defekter Radiowecker störte Flugfunk

Ein unscheinbarer defekter Radiowecker hat in Dortmund den Flugfunk gestört.

Piloten hatten sich beschwert, dass der Sprechfunkverkehr mit dem Tower des Dortmunder Flughafens durch Störungen beeinträchtigt wurde. Mitarbeiter des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetzagentur machten sich auf die Suche und fanden die Störquelle schließlich im Schlafzimmer einer ahnungslosen Bürgerin, die in der Gemeinde Berghofen unmittelbar in der Einflugschneise des Flughafens wohnt.

Presseberichten
zufolge handelte es sich bei der Störquelle um einen Radiowecker des Fabrikats "Medion Lifetec LT 7689" . Das Gerät wird schon seit einigen Jahren nicht mehr produziert und wurde seinerzeit über Aldi-Märkte vertrieben. Nach Angaben der Bundesnetzagentur sind Probleme mit diesem Radiowecker-Modell bekannt. Im Normalfall funktioniere der Wecker störungsfrei. Das Gerät sei jedoch anfällig für eine Fehlfunktion. In solchen Fällen erzeuge das Gerät Störungen auf Frequenzen, die vom Flugfunk genutzt werden.

Der Besitzerin des Radioweckers wurde aufgetragen, sie solle das Gerät außer Betrieb nehmen und ordnungsgemäß entsorgen.

Normalerweise hat die Bundesnetzagentur mit derartigen Geräten keine Schwierigkeiten. Relativ oft kommt es nach Angaben der Behörde jedoch vor, dass unzureichend abgeschirmte Kabelfernsehanlagen dem Flugfunk Probleme bereiten.

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Funk News » Historisches Poster über elektromagnetische Strahlung zum Download
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Historisches Poster über elektromagnetische Strahlung zum Download
13.10.2013 - 17:43 von 13HN3010 Beetlejuice


Historisches Poster über elektromagnetische Strahlung zum Download

Ein bemerkenswertes historisches Poster aus dem Jahre 1944 hat das kalifornische Lawrence Livermore National Laboratory im Internet zum Download bereitgestellt.


Das ca. 85x59 cm große Poster trägt den Titel "Chart of Electromagnetic Radiations" und zeigt in zeitgenössischer Darstellung die seinerzeit möglichen Anwendungen elektromagnetischer Strahlung - von der Wechselstromerzeugung über das Radio bis hin zu medizinischen und wissenschaftlichen Nutzungen - angereichert mit zahlreichen Schaltbildern, Schnittzeichnungen und Tabellen.

Das Poster besticht insbesondere durch seine sehr detailliert ausgeführten Illustrationen. Solche Poster wurden seinerzeit als Lehrmittel für Schulen und wissenschaftliche Einrichtungen hergestellt. Die aufwändigen Vorarbeiten für derartige Druckwerke nahmen oft mehrere Jahre in Anspruch.

Das Poster eignet sich auch hervorragend als Wandschmuck im Hobbyfunk-Shack. Es kann beim Bilderdienst Flickr unter
www.flickr.com/photos/llnl/9403051123 heruntergeladen werden.

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Funk News » Frequenzgebührenverordnung geändert - Hobbyfunk nicht betroffen
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Frequenzgebührenverordnung geändert - Hobbyfunk nicht betroffen
30.09.2013 - 19:57 von 13HN3010 Beetlejuice


Frequenzgebührenverordnung geändert - Hobbyfunk nicht betroffen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Wirkung vom 28. September 2013 die Frequenzgebührenverordnung geändert .


Die Änderungen betreffen ausschließlich die Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze. Neu geschaffen wurden Gebührensätze für Frequenzzuteilungen "zur bundesweiten Nutzung für den drahtlosen Netzzugang" in den Frequenzbereichen 880 bis 915 und 925 bis 960 MHz, 1710 bis 1780,5 und 1805 bis 1875,5 MHz sowie 3400 bis 3800 MHz. Entfallen sind Gebührensätze für Frequenzzuteilungen im GSM-Netz und für die Festsetzung funktechnischer Parameter in GSM- und UMTS-Netzen.

Hobbyfunkanwendungen sind von der Änderung nicht betroffen. So beträgt z.B. der Gebührensatz für eine "Frequenzzuteilung für innerhalb der vorläufigen Schutzabstände gelegene ortsfeste CB-Funkstandorte zur Nutzung der Kanäle 41 bis 80" unverändert 85 Euro.


Unverändert geblieben sind auch die Gebühren "für Maßnahmen auf Grund von Verstößen gegen die §§ 44 bis 47 des Telekommunikationsgesetzes oder die darauf beruhenden Rechtsverordnungen". Das "Bearbeiten eines Verstoßes gegen Frequenzzuteilungsbedingungen, Auflagen oder die Frequenzzuteilungsverordnung einschließlich Festlegen der Maßnahmen" schlägt z.B. nach wie vor mit 25 bis 1500 Euro zu Buche.

Gebührensätze für Amtshandlungen nach dem Amateurfunkgesetz sind von der Änderung ebenfalls nicht betroffen. Sie sind sind nicht in der Frequenzgebührenverordnung, sondern in der Amateurfunkverordnung geregelt.

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Funk News » "FreeNet": Eine "Übergangslösung" wird 17 Jahre alt...
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"FreeNet": Eine "Übergangslösung" wird 17 Jahre alt...
27.09.2013 - 10:53 von 13HN3010 Beetlejuice


"FreeNet": Eine "Übergangslösung" wird 17 Jahre alt...

Der Jedermannfunk "FreeNet" ist 17 Jahre alt geworden: Am 25. September 1996 wurde diese ursprünglich nur als Übergangslösung gedachte Funkanwendung für die Allgemeinheit freigegeben.

"FreeNet" arbeitet auf Frequenzen des ehemaligen Autotelefon-B-Netzes im 2-Meter-Band. Das B-Netz wurde Ende 1994 außer Betrieb genommen. Auf den freigewordenen Frequenzen sollte nach dem Willen der damaligen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ein digitaler Betriebsfunk angesiedelt werden. Die Firma Motorola erreichte jedoch durch beharrliche Lobbyarbeit, dass die Behörde einen kleinen Teilbereich der ehemaligen B-Netz-Frequenzen für die nationale Funkanwendung "FreeNet" freigab.


Ursprünglich sollte das "Freenet" nur als befristete nationale Übergangslösung bis zum Jahre 2005 bestehen bleiben - solange, bis ein europäisch harmonisierter Nahbereichsfunk zur Verfügung steht. Dieser europäische Nahbereichsfunk wurde im Jahre 1999 in Form des "PMR446" freigegeben. Damit wäre eigentlich das Ende von "FreeNet" besiegelt gewesen. Hersteller und Nutzer drängten jedoch auf einen Fortbestand dieser Funkanwendung, und so wurde das "FreeNet" beibehalten und schließlich sogar die Zahl der Kanäle verdoppelt.


Die Bezeichnung "Freenet" war ursprünglich eine eingetragene Marke der Firma Motorola. Im August 2008 ließ Motorola die Marke löschen; die Bezeichnung "FreeNet" hat sich jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch gehalten. Im behördlichen Frequenznutzungsplan wurde das "Freenet" ursprünglich als "Kurzstreckenfunk" bezeichnet; im April 2008 wurde die Nutzungsbezeichnung in "Betriebsfunk" geändert.

Engagierte Hobbyfunker hatten Ende August 2013 anlässlich des 17. Jahrestages der Freigabe des "FreeNets" das "Germany 149 MHz FreeNet Weekend 2013" veranstaltet.

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