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Funk News » Fehler im EU-Amtsblatt zur neuen "Powerline-Norm" |
Fehler im EU-Amtsblatt zur neuen "Powerline-Norm"
25.06.2014 - 11:12 von 13HN3010 Beetlejuice
Auf einen Fehler bei der Listung der umstrittenen neuen "Powerline-Norm" EN 50561-1 im Amtsblatt der Europäischen Union, Ausgabe "C53" vom 25. Februar 2014 hat der Funkamateur Kurt Röhlig, DL3UXI, aufmerksam gemacht. In dem besagten Amtsblatt ist auf Seite 9 u.a. die neue Norm EN 50561-1:2013 gelistet mit dem Hinweis, dass dadurch die Normen EN 55022:2010 und EN 55032:2012 ersetzt werden. Dabei wird auf eine "Anmerkung 2.1" verwiesen. In dieser Anmerkung 2.1 heißt es, dass die neue Norm den gleichen Anwendungsbereich wie die ersetzten Normen hat.
DL3UXI weist darauf hin, dass diese Aussage falsch ist. Die ersetzten Normen hätten keineswegs den gleichen Anwendungsbereich wie die neue "Powerline-Norm". Die EN 55022:2010 regelt Funkstöreigenschaften von "Einrichtungen der Informationstechnik"; die EN 55032:2012 regelt die "elektromagnetische Verträglichkeit von Multimediageräten (...) und -einrichtungen". Die neue Norm EN 50561-1:2013 gilt dagegen nur für "Kommunikationsgeräte auf elektrischen Niederspannungsnetzen", also für PLC-Geräte. Sie hat infolgedessen nichtdie gleichen Anwendungsbereiche wie die EN 55022 und die EN 55033.
DL3UXI machte die Amtsblatt-Redaktion auf diesen Fehler aufmerksam. Daraufhin erhielt er eine Mail von Javier Arregui von der "Electrical & Electronic Product Regulation" der Europäischen Kommission. Dieser erklärte, dass der Verweis im Amtsblatt auf die "Anmerkung 2.1" durch einen Verweis auf "Anmerkung 2.3" ersetzt werden soll. Die "Anmerkung 2.3" besagt, dass "die neue Norm (...) einen engeren Anwendungsbereich als die ersetzte Norm" hat. Die Berichtigung werde im nächsten EU-Amtsblatt erfolgen.
Nach Auffassung von DL3UXI symbolisiert "dieser finale Fehler (...) nochmals deutlich, dass die EN 50561-1 in ihrer 'Entwicklung' ein Fehler war". "Ihre hohen technischen Emissionswerte und ihr Verlauf ohne klares Mandat"
würden dies markant aufzeigen. Außerdem fragte DL3UXI mehrfach bei der CENELEC an, warum das negative EMV-Gutachten des damaligen EMC-Consultants Anton Kohling zur EN 50561-1 ignoriert wurde. Er hat eigenen Angaben zufolge bisher keine Antwort erhalten...
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Funk News » Neu: CB-Mobilfunkgerät "Lafayette Evolution" |
Neu: CB-Mobilfunkgerät "Lafayette Evolution"
28.05.2014 - 10:37 von 13HN3010 Beetlejuice
Neu: CB-Mobilfunkgerät "Lafayette Evolution" Unter der Bezeichnung "Lafayette Evolution" ist ein neues CB-Mobilfunkgerät auf dem deutschen Markt erschienen.
Das "Lafayette Evolution" verfügt über die Modulationsarten AM und FM, schaltbare "Ländernormen", analoges S-Meter, Regler für Mike- und Empfängerempfindlichkeit, Scanner, schaltbare automatische Rauschsperre und eine Warnanzeige bei Betrieb mit schlechter Antennenanpassung. Außerdem liegen dem Gerät silberfarbene und transparente Bedienungsknöpfe bei, die gegen die serienmäßigen schwarzen Knöpfe ausgetauscht werden können.
Das Gerät lässt sich wahlweise an 12 oder 24 Volt DC betreiben und kann damit auch problemlos in LKW mit 24-Volt-Bordnetz eingesetzt werden. Das "Lafayette Evolution" ist seit Ende Mai 2014 im Fachhandel erhältlich und wird dort z.Zt. für deutlich weniger als 140 Euro angeboten.
Lafayette war in den USA ein bedeutender Radio- und Funkgeräte-Hersteller. Anfang der Achtziger Jahre wurde dort die Produktion eingestellt. In Deutschland sind seit einigen Jahren CB-Funkgeräte aus fernöstlicher Produktion erhältlich, die mit dem Markennamen "Lafayette" gelabelt sind.
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Funk News » Polizeifunk abgehört: 500 Euro Geldstrafe |
Polizeifunk abgehört: 500 Euro Geldstrafe
17.05.2014 - 11:59 von 13HN3010 Beetlejuice
Polizeifunk abgehört: 500 Euro Geldstrafe Weil er den Polizeifunk abgehört hatte, wurde ein 61-jähriger Rentner aus Düsseldorf zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Der Rentner, der in der Presse als "Hobbyfunker" bzw. "Amateurfunker" bezeichnet wird, hatte im vergangenen Jahr auf offener Straße offenbar mit einem Handfunkgerät oder einem Scanner lautstark dem Sprechfunkverkehr der Düsseldorfer Polizei zugehört. Ein Passant alarmierte daraufhin die Ordnungshüter. Diese stellten das Gerät sicher und erstatteten Strafanzeige. So landete der Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf. Der Rentner sah das Strafverfahren offensichtlich locker. Vor Gericht gab er die Tat zu. In einem
Pressebericht wird er mit den Worten zitiert: "Ich bin halt Amateurfunker und die machen das alle, den Polizeifunk abzuhören". Der Richter ließ Milde walten. Die Geldstrafe darf der Rentner in monatlichen Raten bezahlen. Das Funkgerät wurde eingezogen. Ob es sich bei dem Betroffenen um einen lizenzierten Funkamateur
handelt, ist unklar. Mit dem Begriff "Amateurfunker" werden umgangssprachlich oft auch Personen bezeichnet, die Hobbyfunk-Anwendungen außerhalb des Amateurfunks betreiben. - wolf - Weitere Pressberichte zu diesem Fall: RP-Online: http://tinyurl.com/qasynaw WZ newsline: http://tinyurl.com/mzmgpyq Quelle :© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de
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Funk News » Runder Tisch Amateurfunk / Das Amateurfunkgesetz ist sicher |
Runder Tisch Amateurfunk / Das Amateurfunkgesetz ist sicher
27.02.2014 - 11:24 von 13HN3010 Beetlejuice
Runder Tisch Amateurfunk / Das Amateurfunkgesetz ist sicherIn den vergangenen Wochen hat es einige Schreiben von Funkamateuren an die zuständigen Behörden (BNetzA, BMWi) sowie an Bundestagsabgeordnete gegeben, in denen nach der Zukunft und dem Fortbestand des Amateurfunkgesetzes (AFuG) gefragt wurde. Darüber berichtet der Runde Tisch Amateurfunk (RTA). Dem RTA liegen drei Schreiben sowie die zugehörigen Antworten vor. Sie wurden von den Fragestellern selbst zugesandt. Die Antwortschreiben der zuständigen Behörden sind nahezu gleichlautend und bestätigen exakt den Sachverhalt, über den in den letzten RTA-Sitzungen und einigen RTA-Infos zwischen diesen Sitzungen berichtet wurde: Das AFuG soll geändert werden, um Rechtsgrundlagen für die Vergebührung einzuführen, und ein zeitlicher Rahmen existiert dazu derzeit nicht.
Das Schreiben eines Bundestagsabgeordneten, das wie auch immer bei einigen Funkamateuren kursiert, sorgt indessen wohl für einige Irritationen. Dieser Abgeordnete hatte eine parlamentarische Anfrage gestellt und die Antwort, die er darauf erhielt, anscheinend frei interpretiert. Dabei hat er wohl die geplante Modifikation des AFuG mit dessen Abschaffung und diese schließlich mit der Abschaffung des Amateurfunkdienstes ganz allgemein verwechselt und verspricht, gegen die Abschaffung des Amateurfunkdienstes zu stimmen. Das ist tröstlich, wird aber wohl nicht erforderlich sein. An der Sachlage hat sich definitiv nichts geändert. Das Beispiel zeigt aber, dass solche Anfragen (insbesondere, wenn sie an wenig fachkundige Adressaten gerichtet werden) wenig hilfreich und zuweilen auch durchaus schädlich sind. Quelle DARC / RTA
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Funk News » Rekord-Hack: Größte DDoS-Attacke registriert |
Rekord-Hack: Größte DDoS-Attacke registriert
13.02.2014 - 21:03 von 13HN3010 Beetlejuice
 Angreifer nutzen gezielt Schwachstelle der Web-Infrastruktur Die Online-Sicherheitsexperten von CloudFlare http://cloudflare.com haben eigenen Angaben zufolge die größte DDoS-Attacke seit Beginn der Aufzeichnungen registriert. Wie das Unternehmen, das selbst als dezentrales Content Delivery Network 23 Rechenzentren in 14 Ländern betreibt, wissen lässt, hat der massive Hacking-Angriff eine grundlegende Schwachstelle der Internet-Infrastruktur bloßgelegt: das Network Time Protocol (NTP). Dieses System, das eigentlich zur Synchronisierung von Computeruhren verwendet wird, wurde im aktuellen Fall dazu missbraucht, Server gezielt mit rieseigen Datenmengen zu überfluten und damit letztendlich in die Knie zu zwingen.
"Da hat jemand eine große neue Kanone", erklärt CloudFlare-Geschäftsführer Matthew Prince anlässlich der rekordverdächtigen Dimension des registrierten Hacking-Angriffs. Die Übeltäter hätten bewusst versucht, Sicherheitslücken im NTP-Protokoll für ihre DDoS-Attacke zu nutzen. Mithilfe dieser Methode könnten populäre Services einfach zu Fall gebracht werden, so der Experte. "Die konkreten Ziele des Angriffs sind unbekannt", stellt Prince klar. Die bedrohten Server sollen sich aber alle in Europa befunden haben. Diese seien laut Analyse mit rieseigen Datenmengen von 400 Gigabits pro Sekunde (Gbps) "zugemüllt" worden, schildert Prince die Vorgehensweise.
"Besorgniserregendes Zeichen"
Besonders problematisch ist die kürzlich registrierte Attacke laut CloudFlare aber nicht nur aufgrund ihrer immensen Größenordnung, sondern vor allem auch, weil sie eine grundlegende Schwachstelle der Netzwerk-Infrastruktur ausnutzt. Sicherheitsexperten hatten in der Vergangenheit bereits des Öfteren darauf hingewiesen, dass das NTP-Protokoll relativ leicht gehackt werden kann, um böswillige Zwecke zu erfüllen. Hinzu kommt, dass sich der Auslöser eines derartigen Angriffs auch vergleichsweise einfach und effektiv verschleiern lässt. Angesichts der genannten Vorteile dieser Methode befürchten die Security-Experten, dass Cyber-Kriminelle ihre DDoS-Attacken in Zukunft weitaus öfter über NTP ausführen könnten. "Uns ist es zwar gelungen, diesen Übergriff einzudämmen. Was die Zukunft des Internets betrifft, ist diese Entwicklung aber ein sehr besorgniserregendes Zeichen. Da könnten noch schlimme Dinge auf uns zukommen", betont Prince. Fehlendes Update öffnet Türen
NTP-Server gibt es tausendfach auf dem ganzen Globus verstreut. Sie erfüllen innerhalb der Internet-Netzwerkstruktur die zweifelsohne wichtige Aufgabe, die Systemzeit einzelner Rechner miteinander abzugleichen. Der grundlegende technologische Ansatz hierfür wurde 1985 erstmals praktisch umgesetzt. Seitdem wurden allerdings nur kleinere Aktualisierungen am System durchgeführt. Ein großes Update, das sich auch mit den Gefahren moderner Online-Kriminalität auseinandersetzt, ist bislang nicht erfolgt.
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Funk News » Der Weltradiotag wird am 13. Februar 2014 gefeiert. |
Der Weltradiotag wird am 13. Februar 2014 gefeiert.
11.02.2014 - 21:08 von 13HN3010 Beetlejuice
Der Weltradiotag wird am 13. Februar 2014 gefeiert. Die UNESCO hat den 13. Februar im Jahr 2012 zum Welttag des Radios erklärt. Mit dem Tag soll auf die Bedeutung des Mediums aufmerksam gemacht werden, da ohne das Radio viele Menschen von Informationen ausgeschlossen wären. Staaten werden an dem Tag dazu aufgerufen, den Zugang zur Informationen über Radio sicherzustellen und die internationale Zusammenarbeit von Radiosendern zu fördern.
Radio als Kurzwort für Radioempfangsgerät oder auch Rundfunkempfangsgerät bezeichnet einen Apparat zum Empfang von Hörfunksendungen. Radio war das erste elektronische Massenmedium, anfangs gleichbedeutend mit Rundfunk, dann in Abgrenzung zum Fernsehen von Technikern auch als Tonrundfunk bezeichnet. In Deutschland startete der regelmäßige Programmbetrieb im Oktober 1923.
Das Radio ist darüber noch immer der primäre Zugangsweg und Entdeckungsraum für neue Musik. Insbesondere Jugendlichen gilt es als ein Medium, das Raum lässt für Spontanität und Provokation. Eine besondere Stärke des Radios ist seine Fähigkeit, sein Publikum mit Themen zu überraschen und auf Dinge neugierig zu machen. Als "Nebenbei-Medium" bietet es die Möglichkeit, dass sich mit Themen zu befassen, für die man sich bei einer Zeitungslektüre nie die Zeit nehmen würde.
Durchschnittlich hören in Deutschland täglich mehr als 54 Millionen Menschen (ab 14 Jahren) Radio. Obwohl das Internet die Möglichkeiten der Radionutzung stark erweitert hat, empfängt der überwiegende Teil der Hörer die Programme noch auf konventionellem Weg, das heißt über ein stationäres Empfangsgerät oder im Auto. (Mit Material von: Wikipedia)
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