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Sonntag, 17. August 2025
Funk News » Mobilfunk-Basisstationen als "Regenmesser"
Funk News

Mobilfunk-Basisstationen als "Regenmesser"
19.02.2013 - 14:06 von 13HN3010 Beetlejuice


Über einen ungewöhnlichen Weg, Regenmengen mit Hilfe von Funksignalen zu messen, berichtet die Zeitschrift "Bild der Wissenschaft " unter Berufung auf das Fachmagazin "Proceedings of the National Academy of Sciences ".

Dem Bericht zufolge wollen niederländische Wissenschaftler die Richtfunkstrecken zwischen Mobilfunk-Basisstationen als Indikatoren für die Niederschlagsmenge zweckentfremden. Die Wissenschaftler machen sich dabei den Umstand zunutze, dass elektromagnetische Felder im Frequenzbereich der Richtfunkstrecken durch Regentropfen gedämpft werden. Aus den Dämpfungswerten wollen die Forscher Rückschlüsse auf die in dem Bereich der jeweiligen Richtfunkstrecke niedergegangene Regenmenge ziehen. Weil die Mobilfunkanbieter die Übertragungsqualität ihrer Richtfunkstrecken in kurzen Zeitabständen überprüfen, stehen die zur Berechnung erforderlichen Daten ohnehin zur Verfügung.

Ein erster Test in den Niederlanden verlief erfolgversprechend: Mit einer speziellen Software werteten die Wissenschaftler zwei Wochen lang die Dämpfungswerte von 8000 Richtfunkstrecken aus. Die aufgrund dieser Mobilfunkdaten generierten Regenkarten zeigten nur wenige Unterschiede zu herkömmlichen, mit Hilfe von Messstationen und Satellitendaten erstellten Karten.

Die "Regenmessung per Mobilfunk" könnte nach Auffassung der Wissenschaftler in Ländern eingesetzt werden, die nur über ein lückenhaftes Netz von Wetterstationen verfügen.

Der vollständige (englischsprachige) Forschungsbericht kann im Internet unter http://www.pnas.org/content/early/2013/01/29/1217961110.full.pdf heruntergeladen werden.

- wolf -

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Funk News » AE 6199: Neues kompaktes CB-Mobilgerät mit "Weitwinkel-Display"
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AE 6199: Neues kompaktes CB-Mobilgerät mit "Weitwinkel-Display"
19.02.2013 - 14:01 von 13HN3010 Beetlejuice


Die Firma Alan Electronics hat ein neues CB-Mobilfunkgerät mit der Bezeichnung ".jpg]Albrecht AE 6199 " auf den Markt gebracht.

Das sehr kompakte Gerät (13 x 19 x 3,5 cm) verfügt über die Modulationsarten AM und FM sowie verschiedene schaltbare "Ländernormen" incl. der UK-Kanäle und der um 5 kHz verschobenen polnischen CB-Frequenzen.

Als Besonderheit bewirbt der Hersteller das "Weitwinkel-LC-Display", das sich auch bei einer Installation des Geräts im unteren oder oberen Fahrzeugbereich noch sicher ablesen lässt. Damit dürfte das "AE 6199" insbesondere auch für Trucker interessant sein.

Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers beträgt 79,90 Euro; der Straßenpreis dürfte erfahrungsgemäß etwas darunter liegen.

Bilder des "AE 6199" (auch vom "Innenleben") und eine Diskussion zu diesem Gerät sind im Forum "Funkbasis" unter http://tinyurl.com/funkbasis-albrecht6199 zu finden.

- wolf -

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Funk News » Bundesnetzagentur mit erweiterten Befugnissen ausgestattet
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Bundesnetzagentur mit erweiterten Befugnissen ausgestattet
26.01.2013 - 01:50 von 13HN3010 Beetlejuice


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat die ihm untergeordnete Bundesnetzagentur (BNetzA) mit erweiterten Befugnissen ausgestattet.

Die BNetzA darf künftig die Höhe und Zahlungsmodalitäten der Frequenznutzungs- und EMVG-Beiträge durch Rechtsverordnung selbst bestimmen. Außerdem außerdem wurde die BNetzA ermächtigt, künftig gebührenpflichtige Tatbestände für bestimmte Amtshandlungen gemäß TKG und deren Höhe per Rechtsverordnung selbst festzulegen. Bisher waren diese Aufgaben dem BMWi vorbehalten.

Die Rechtsverordnungen der BNetzA bedürfen des Einvernehmens mit dem BMWi und dem Bundesministerium der Finanzen.

Die neue Regelung wurde im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 2/2013 veröffentlicht und ist am 24. Januar 2013 in Kraft getreten.

- wolf -



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Funk News » Erhebliche Funkstörungen durch Induktionslampen
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Erhebliche Funkstörungen durch Induktionslampen
26.01.2013 - 01:42 von 13HN3010 Beetlejuice


Über erhebliche Störungen des Kurzwellenbereiches durch sog. Induktionslampen klagt der Funkamateur DH2RL.

Der betroffenen Funkamateur wohnt in der Gemeinde Ergoldsbach in Niederbayern. Die Gemeinde hat testweise einen Teil ihrer Straßenlampen, die bisher mit herkömmlichen Natriumdampflampen bestückt waren, mit Induktionslampen ausgestattet. Sie verspricht sich dadurch eine erhebliche Einsparung der Betriebskosten.

Bei Induktionslampen handelt es sich im Prinzip um Gasentladungslampen, ähnlich wie Leuchtstoffröhren. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass das im Leuchtkörper enthaltene Gas bei Induktionslampen nicht (wie bei Leuchtstoffröhren) durch Elektroden, sondern durch ein hochfrequentes elektromagnetisches Feld angeregt wird. Dieses von Induktionslampen erzeugte HF-Feld kann erhebliche Funkstörungen verursachen.

Bisher wurden Induktionslampen wegen ihrer langen Lebensdauer vorwiegend im Industriebereich an Stellen eingebaut, die nur schwer zu erreichen sind und bei denen ein Austausch des Leuchtmittels mit hohen Kosten verbunden ist.

DH2RL hat die bei ihm aufgetretenen Störungen durch Induktionslampen aufgezeichnet und die Videos im Internetportal Youtube unter www.youtube.com/user/dh2rl eingestellt. Ein Werbevideo eines Herstellers, in dem u.a. die Funktionsweise von Induktionslampen beschrieben wird, ist unter www.youtube.com/watch?v=CCS02MMGPgI zu finden.

Einer Meldung im Forum Hamradioboard zufolge soll der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur bereits tätig geworden sein und Messungen vorgenommen haben. Daraufhin seien einige Lampen ausgetauscht worden, die offenbar die Grenzwerte überschritten hatten. Anscheinend können solche Lampen aber selbst bei Einhaltung der Grenzwerte Störungen mit Feldstärken von "ca. S3 oder höher" erzeugen. Damit - so die angebliche Auskunft des Prüf- und Messdienstes - müsse man "wohl leben".

- wolf -



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Funk News » China-Handys mit "Walkie-Talkie"-Funktion
Funk News

China-Handys mit "Walkie-Talkie"-Funktion
18.01.2013 - 18:26 von 13HN3010 Beetlejuice


Der chinesische
Elektronik-Anbieter
"Runbo" hat auf der
Computermesse "CES" in Las Vegas
drei Handy-Modelle vorgestellt, die
als Besonderheit auch eine "Walkie-Talkie"-Funktion
aufweisen.



Die drei Modelle tragen die
Bezeichnungen X5, X3 und X1. Die Handy-Funktionen entsprechen
denen herkömmlicher Mobiltelefone der Mittelklasse. Das Modell
X5 ist als vollwertiges Smartphone mit einem 4,3-Zoll-Display
ausgestattet, das X3 verfügt über ein kleineres Display und
eine alphanumerische Tastatur und das X1 besitzt normale
Handy-Zifferntasten.



Äußerlich unterscheiden
sich die "Walkie-Talkie-Handys" von herkömmlichen
Geräten durch die relativ große Antenne mit SMA-Anschluss. Im
"Walkie-Talkie"-Modus arbeiteten die Geräte nach
Angaben des Herstellers im Frequenzbereich 400-470 MHz, auf
besonderen Kundenwunsch auch im Bereich 350-370 MHz. CTCSS ist
vorhanden. Weitere Details der "Walkie-Talkie"-Funktion
wie z.B. Sendeleistung, Kanalraster und mögliche
länderspezifische Anpassungen sind zur Zeit nicht bekannt.



Das Modell X5 wird derzeit
auf Internet-Auktionsplattformen für rd. 300 Euro angeboten.



- wolf -



Weiterführende Links:

http://tinyurl.com/androidmag-runbo

http://tinyurl.com/mobilegeeks-runbo

http://tinyurl.com/inside-handy-runbo



 



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Funk News » Schweiz: CB-Datenfunk auch in Zukunft nur mit amtlichem Rufzeichen
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Schweiz: CB-Datenfunk auch in Zukunft nur mit amtlichem Rufzeichen
22.12.2012 - 14:43 von 13HN3010 Beetlejuice


In der Schweiz ist auch nach dem Wegfall der "Konzessionspflicht" ab 1. Januar 2013 für den CB-Datenfunk ein amtliches Rufzeichen erforderlich. Das teilte das Schweizer "Bundesamt für Kommunikation" (BAKOM) dem Funkmagazin auf Anfrage mit.

Das BAKOM hatte im November 2012 alle Schweizer CB-Funk-Rufzeicheninhaber angeschrieben und sie auf die neue Rechtslage hingewiesen. Diesem Schreiben zufolge müssen alle Schweizer CB-Funker, denen bereits ein Rufzeichen zugeteilt ist und die dieses Rufzeichen in Zukunft nicht für CB-Datenfunk nutzen möchten, dies dem BAKOM innerhalb eines Monats mitteilen. Die Behörde gehe sonst davon aus, dass der Inhaber das Rufzeichen weiterhin für CB-Datenfunk benutzen will.

Das BAKOM erhebt für jedes Datenfunk-Rufzeichen Gebühren - auch für bereits zugeteilte Rufzeichen, bei denen der Inhaber nicht rechtzeitig auf die Nutzung verzichtet hat. Die Gebühren betragen pro Rufzeichen einmalig 35 Schweizer Franken für die "Zuteilungsverfügung" sowie 25 Schweizer Franken für die Rufzeichenverwaltung - letztere für einen Zeitraum von fünf Jahren.

In Deutschland war eine Rufzeichenpflicht für den CB-Datenfunk im Jahre 1998 gescheitert. Im Dezember 1997 hatte das damals in Auflösung begriffene Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) auf Drängen des Deutschen Arbeitskreises für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) verfügt, dass alle CB-Datenfunkaussendungen ab 1. Januar 1998 mit einem Rufzeichen gekennzeichnet werden mussten. Die Rufzeichen sollten von der Behörde oder vom DAKfCBNF zugeteilt werden. Diese Regelung führte zu erheblichen Protesten bei den CB-Funkern. Bereits nach fünf Monaten, am 27. Mai 1998, hob die neugegründete Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) die Rufzeichenpflicht wieder auf.

- wolf -

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