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Sonntag, 17. August 2025
Funk News » Neues Blackbox-CB-Mobilfunkgerät von Cobra
Funk News

Neues Blackbox-CB-Mobilfunkgerät von Cobra
01.04.2013 - 10:03 von 13HN3010 Beetlejuice


Neues Blackbox-CB-Mobilfunkgerät von Cobra

Nach mehr als 13 Jahren bringt der amerikanische Funkgeräte-Hersteller Cobra wieder ein CB-Mobilfunkgerät in "Blackbox"-Bauweise auf den deutschen Markt.

Das Gerät trägt die Bezeichnung " Cobra 75-ST EU" und wird von Cobra-Generalimporteur Maas Elektronik vertrieben. Das
"Cobra 75-ST EU" verfügt über die Modulationsarten AM und FM, neun schaltbare "Ländernormen", Scan-Funktion, Zweikanalüberwachung, vier Speicherplätze sowie das Cobra-eigene Signalaufbereitungssystem "Sound Tracker" , das für einen störungsfreieren Empfang sorgen soll.

Wie bei CB-Blackbox-Geräten üblich sind alle Bedienelemente im Mikrofon untergebracht. Das Mikrofon ist über ein 2,50 Meter langes Kabel mit dem eigentlichen Funkgerät, der "Blackbox", verbunden. Diese kann an einem beliebigen Ort im Fahrzeug untergebracht werden.


Das "Cobra 75-ST EU" ist ab April 2013 lieferbar. Der Straßenpreis liegt derzeit bei weniger als 140 Euro.

Zuletzt hatte Cobra im Jahre 2000 mit dem Modell "INTL 75 ST" ein Blackbox-Gerät auf den deutschen Markt gebracht.

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Funk News » Gericht: 18-Meter-Amateurfunk-Antennenmast in Wohngebiet zulässig
Funk News

Gericht: 18-Meter-Amateurfunk-Antennenmast in Wohngebiet zulässig
27.03.2013 - 09:45 von 13HN3010 Beetlejuice


Gericht: 18-Meter-Amateurfunk-Antennenmast in Wohngebiet zulässig

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein 18 Meter hoher Amateurfunk-Antennenmast in einem reinen Wohngebiet zulässig ist.

Geklagt hatte der Funkamateur DF9LJ. Streitpunkt war sein 18 Meter hoher Antennenmast, der Antennen mit einer Fläche von 120 qm trägt. Die Antennenanlage befindet sich nach Angaben von DF9LJ "in einem reinen Wohngebiet mit großzügigen Grundstücken und dichtem Baumbestand". Zum Zeitpunkt der Errichtung gab es im Bebauungsplan keine Auflagen hinsichtlich der Errichtung von Antennenanlagen.


Im Jahre 2008 forderte das Bauamt der Stadt Braunschweig - offenbar aufgrund von Beschwerden aus der Nachbarschaft - mit einer Abrissverfügung die Beseitigung der Antennenanlage. Gespräche mit der Behörde führten zu keinem Ergebnis.

Daraufhin beantragte DF9LJ offiziell eine Baugenehmigung, die vom Bauamt abgelehnt wurde.

Gegen die Ablehnung erhob DF9LJ Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig. Das Verwaltungsgericht gab der Klage nicht statt. Es folgte in weiten Teilen der Begründung der Stadt Braunschweig, die argumentiert hatte, die Antenne sei als technischer Fremdkörper mit dem besonderen Charakter des Wohngebiets nicht vereinbar.


Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts legte DF9LJ Berufung ein.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht als Berufungsinstanz beraumte einen Ortstermin an, um sich ein Bild von der Antennenanlage zu machen. Anschließend verfügte das Gericht, dass das Urteil der Vorinstanz aufzuheben sei und ohne Auflagen eine Baugenehmigung für die Antenne erteilt werden müsse.

Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

- wolf -

Dieser Beitrag entstand aufgrund einer Meldung von DH7LF im
SH-Rundspruch Nr. 12/2013



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Funk News » Neue Frequenzzuteilung für "Babysitter" im 27-MHz-Bereich
Funk News

Neue Frequenzzuteilung für "Babysitter" im 27-MHz-Bereich
27.03.2013 - 09:44 von 13HN3010 Beetlejuice


Neue Frequenzzuteilung für "Babysitter" im 27-MHz-Bereich

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. März 2013 in ihrem Amtsblatt Nr. 5 eine neue allgemeine Frequenzzuteilung für Babyüberwachungsanlagen ("Babysitter") im 27-MHz-Bereich veröffentlicht.


Gegenüber der bisherigen Regelung gibt es kaum Änderungen: Nach wie vor dürfen Babyüberwachungsanlagen die Frequenzen 26,995, 27,045, 27,095, 27,145 und 27,195 MHz nutzen. Diese Frequenzen entsprechen den sog. CB-"Zwischenkanälen" 3A, 7A, 11A, 15A und 19A. Die maximal zulässige Strahlungsleistung ist unverändert auf 50 Milliwatt ERP begrenzt, die zulässige Kanalbreite beträgt 10 kHz.

Die neue Frequenzzuteilung ist bis zum 31.12.2023 befristet. Die Neuzuteilung war erforderlich, weil die bisherige Frequenzzuteilung Ende 2013 ausgelaufen wäre.

Die neue Frequenzzuteilung für Babyüberwachungsanlagen kann im Internet unter
http://tinyurl.com/bnetza-vfg04-2013
heruntergeladen werden.



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Funk News » Neu von Motorale: BOS-Handfunkgerät mit Kamerafunktion
Funk News

Neu von Motorale: BOS-Handfunkgerät mit Kamerafunktion
23.03.2013 - 03:58 von 13HN3010 Beetlejuice


Neu von Motorale: BOS-Handfunkgerät mit Kamerafunktion

Die Firma Motorola ein digitales BOS-Handfunkgerät mit Kamerafunktion vorgestellt. Das berichtet der Internet-Newsticker "Heise online" .

Das rd. 300 Gramm schwere Gerät trägt die Bezeichnung "MTP 6750". Es arbeitet nach dem TETRA
-Standard und soll in erster Linie bei Polizeibehörden zum Einsatz kommen.

Neben einer 5-Megapixel-Kamera verfügt das "MTP 6750" auch über ein GPS-Modul und einen SD-Kartenslot für Speicherkarten bis 32 GByte. Die aufgenommenen Fotos werden zusammen mit den GPS-Koordinaten und weiteren polizeirelevanten Informationen gespeichert und mit einem Hash-Wert versehen, um spätere Manipulationen zu verhindern.


Motorola verspricht sich von der Möglichkeit, mit dem Gerät weitgehend fälschungssichere und damit gerichtsverwertbare Polizeifotos herzustellen, eine Beschleunigung von Gerichtsverfahren und damit auch eine Senkung der Prozesskosten. In der Vergangenheit habe es etliche Fälle gegeben, bei denen Beweisfotos, die Polizeibeamte mit privaten Smartphones aufgenommen hatten, von Gerichten nicht anerkannt wurden.

- wolf -

Siehe dazu die Meldung von "Heise online" unter
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Die-Polizei-dein-Freund-und-Fotograf-1827541.html

 

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Funk News » Gericht: Keine Gesundheitsbeeinträchtigung durch Mobilfunksendeanlage
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Gericht: Keine Gesundheitsbeeinträchtigung durch Mobilfunksendeanlage
21.03.2013 - 16:48 von 13HN3010 Beetlejuice


Gericht: Keine Gesundheitsbeeinträchtigung durch Mobilfunksendeanlage

Das Oberlandesgericht Dresden hat am 19. März 2013 in einem Berufungsverfahren die Klage einer Frau abgewiesen, die sich von der Sendeanlage eines Mobilfunkbetreibers gesundheitlich beeinträchtigt fühlte.

Die Frau wohnt in der sächsischen Kleinstadt Wittichenau. In der Nähe ihrer Wohnung befindet sich seit Dezember 2008 eine Sendeanlage des Mobilfunkbetreibers Telefonica. Die Frau behauptet, seit der Inbetriebnahme der Sendeanlage sei es für sie nicht mehr möglich, beschwerdefrei zu leben. Sie sei arbeitsunfähig geworden und die Wohnung sei für sie "praktisch nicht mehr nutzbar".


Die Frau erhob Klage beim Landgericht Bautzen. Sie forderte von Telefonica Schadenersatz, Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10.000 Euro und eine Erklärung, mit der sich Telefonica verpflichten sollte, Ersatz für alle "entsprechenden zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden" zu leisten und "elektromagnetische Strahlung" zu unterlassen.

Der Mobilfunkbetreiber Telefonica wies die Vorwürfe zurück. Seine Sendeanlage hielte alle gesetzlichen Bestimmungen ein. Die zulässigen Grenzwerte würden bei weitem unterschritten werden.

Das Landgericht Bautzen wies die Klage der Frau am 26. Juni 2012 ab.


Die Klägerin ging daraufhin die Berufung. Das Berufungsgericht, das Oberlandesgericht Dresden, wies die Klage nun ebenfalls ab. Die besagte Mobilfunksendeanlage - so das Gericht - erfülle die Anforderungen der 26. Bundesimmisionsschutzverordnung (BImSchV). Der Klägerin "sei es nicht gelungen, darzulegen und zu beweisen, dass ein wissenschaftlich begründeter Zweifel an der Richtigkeit der in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte bestehe und ein fundierter Verdacht einer Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Felder unterhalb dieser Werte erhoben werden könne".

Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) ist nicht zugelassen. Die Klägerin hat jedoch die Möglichkeit, "Nichtzulassungsbeschwerde" zum BGH einzulegen.


Aktenzeichen: 9 U 1265/12

- wolf -

Das Oberlandesgericht Dresden hat zu diesem Fall unter www.justiz.sachsen.de/olg/content/1621.php eine Pressemitteilung veröffentlicht.

 

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Funk News » SSB-CB-Funkgerät "Albrecht AE 7500" ab Mitte April lieferbar
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SSB-CB-Funkgerät "Albrecht AE 7500" ab Mitte April lieferbar
16.03.2013 - 22:21 von 13HN3010 Beetlejuice


SSB-CB-Funkgerät "Albrecht AE 7500" ab Mitte April lieferbar

Das neue SSB-CB-Funkgerät "Albrecht AE 7500" wird voraussichtlich ab Mitte April 2013 lieferbar sein. Das hat der CB-Funkhändler Jörn Hofmann ( "Bensons CB-Funktechnik" ) im Internet-Forum "Funkbasis.de" angekündigt.


Das "AE 7500" schöpft mit den Modulationsarten AM, FM und SSB und Sendeleistungen von 4 bzw. 12 Watt alle Möglichkeiten der neuen europäischen CB-Regelung aus. Das Gerät verfügt u.a. über ein LC-Display mit Kanal- und Frequenzanzeige, analoges S-Meter, regelbare Sendeleistung, regelbare Mike- und Empfänger-Empfindlichkeit, Rogerbeep und digitale Echofunktion. Diverse europäische "Ländernormen" sind schaltbar. Mittels Jumperwechsel im Inneren des Gerätes lässt sich das "AE 7500" in eine Amateurfunk-Version mit erhöhter Sendeleistung umwandeln.


Das klassische Aussehen des "AE 7500" entspricht dem des 10-Meter-Amateurfunkgeräts "Albrecht Ultra Force"; im Inneren wurde jedoch komplett neue Technik verbaut.

Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers beträgt 299 Euro; der Straßenpreis wird erfahrungsgemäß etwas darunter liegen.

Eine Diskussion zum neuen "AE 7500" findet im Forum "Funkbasis.de" unter http://funkbasis.vps9611.alfahosting-vps.de/viewtopic.php?f=2&t=33587 statt.

- wolf -


 

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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

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