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Freitag, 29. März 2024
Funk News » CB-Funk-Allgemeinzuteilung mit EU-Recht und TKG unvereinbar?
Funk News

CB-Funk-Allgemeinzuteilung mit EU-Recht und TKG unvereinbar?
04.09.2012 - 14:53 von 13HN3010 Beetlejuice


Der auf Telekommunikationsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Riedel berichtet im Internet von einem Fall, bei dem sich ein Funkamateur mit einer bemerkenswerten Begründung gegen einen Gebührenbescheid der Bundesnetzagentur gewehrt hat.

Die Vorgeschichte: Die Bundesnetzagentur hatte dem Funkamateur vorgeworfen, er habe im Januar 2011 mit einem CB-Funkgerät auf der Frequenz 27,025 MHz Daueraussendungen durchgeführt. Der Betroffene erhielt daraufhin einen Gebührenbescheid mit der Aufforderung, er solle Gebühren für "einen Messeinsatz und für eine schriftliche Beanstandung" zahlen. Außerdem leitete die Behörde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Der Funkamateur erhob gegen den Gebührenbescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln. Er begründete die Klage unter anderem damit, dass die CB-Funk-Allgemeinzuteilung mit EU-Gemeinschaftsrecht und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) unvereinbar sei. Daraufhin nahm die Bundesnetzagentur den Gebührenbescheid ohne jede weitere Stellungnahme zurück und stellte das Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Die Meldung von Rechtsanwalt Michael Riedel zu diesem Fall ist auf dessen Homepage unter www.lawfactory.de zu finden.

Aktenzeichen: VG Köln - 25 K 2465/12

- wolf -

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Funk News » BNetzA: Externe Antennen an PMR446-Geräten grundsätzlich erlaubt
Funk News

BNetzA: Externe Antennen an PMR446-Geräten grundsätzlich erlaubt
25.08.2012 - 12:13 von 13HN3010 Beetlejuice


Die Bundesnetzagentur (BNetzA) vertritt die Auffassung, dass die Verwendung externer Antennen an PMR446-Funkgeräten grundsätzlich erlaubt ist. Das geht aus einer Auskunft hervor, die die Behörde dem Fachautor Harald Kuhl erteilt hat.

Harald Kuhl berichtet in der September-Ausgabe der Zeitschrift "Funkamateur", er habe bei der BNetzA angefragt, wie es konkret um die Verwendung externer Antennen an PMR446-Funkgeräten steht.

Die Antwort der Behörde - so Harald Kuhl - sei kurz gewesen: Es ist erlaubt. Allerdings empfiehlt die BNetzA, (Zitat:) "nur herstellerseitig gelieferte Antennen zu verwenden, die integraler Bestandteil der Konformitätserklärung sind. Ansonsten liefert sich der Betreiber der Gefahr eines Verstoßes gegen die Frequenznutzungsbestimmungen aus" (Zitatende).

Offenbar befürchtet die Behörde, dass Betreiber von PMR446-Geräten aus Unkenntnis gewinnbringende externer Antennen verwenden und damit die zulässige äquivalente Strahlungsleistung von 500 Milliwatt ERP überschreiten.

- wolf -



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Funk News » Niederländischer Piratenfunk aus Deutschland...
Funk News

Niederländischer Piratenfunk aus Deutschland...
15.08.2012 - 15:10 von 13HN3010 Beetlejuice


Der niederländischen Regulierungsbehörde "Agentschap Telecom" sind nach eigenen Angaben in diesem Jahr ca. 25 Fälle bekanntgeworden, in denen niederländische Rundfunkpiraten von deutschem Boden aus sendeten.

Der Hintergrund dieses "kleinen Grenzverkehrs": Die "Agentschap Telecom" hat seit Dezember 2011 ihre Aktionen gegen Rundfunkpiraten verschärft. Nach Angaben der Behörde wurden dort seitdem 492 Abmahnungen gegen Betreiber von illegalen Rundfunksendern erteilt. In fast allen Fällen stellten die Piraten den Sendebetrieb ein. In einem Fall verhängte die niederländische Behörde ein Bußgeld von 45.000 Euro, weil der Betreiber trotz Abmahnung weiter sendete.

Die verschärften Aktivitäten der niederländischen Funkfahnder hatten zur Folge, dass einige Rundfunkpiraten auf bundesdeutsches Gebiet auswichen und sich damit dem Zugriff der niederländischen Behörde entzogen. Sie bauten ihre Sendeanlagen in Grenznähe auf deutschem Boden auf; das Programm wurde von der niederländischen Seite per Funk oder Internet in die Sender eingespeist. Offenbar erhofften sich die Betreiber, dass die deutschen Behörden nicht so restriktiv wie ihre niederländischen Kollegen reagieren würden.

Doch die "Agentschap Telecom" will dies nicht hinnehmen. Sie hat Kontakt mit der deutschen Bundesnetzagentur aufgenommen. Beide Behörden wollen zusammenarbeiten, um die Standorte solcher Sender ausfindig zu machen und den Sendebetrieb zu unterbinden. In Deutschland wird die Nutzung von Frequenzen ohne behördliche "Frequenzzuteilung" als Ordnungswidrigkeit behandelt und kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

- wolf -



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Funk News » Funk-Kfz-Notrufsystem "eCall" soll ab 2015 Pflicht werden
Funk News

Funk-Kfz-Notrufsystem "eCall" soll ab 2015 Pflicht werden
02.08.2012 - 02:16 von 13HN3010 Beetlejuice


Das Europäische Parlament macht Druck: Ab Anfang 2015 sollen neue Pkw verbindlich mit dem Funk-Notrufsystem "eCall" ausgerüstet werden. Eine entsprechende Entschließung hat das Parlament am 3. Juli 2012 in Straßburg verabschiedet.

Vorausgegangen waren jahrelange, wenig erfolgreiche Bemühungen, "eCall" auf freiwilliger Basis einzuführen. Im September 2011 legte die EU-Kommission schließlich eine Empfehlung vor, die eine Einführung von "eCall" bis zum Jahre 2015 vorsah. Die Reaktion war verhalten - nur 18 Mitgliedstaaten reagierten bisher auf diese Empfehlung. Um das Projekt voranzutreiben, hat das EU-Parlament jetzt die Mitgliedstaaten und die Netzbetreiber erneut aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Empfehlung bis zum Jahre 2015 umgesetzt wird. Auch die EU-Kommission wurde aufgefordert, einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen, um die Einführung von "eCall" in den EU-Mitgliedsländern bis zum Jahre 2015 sicherzustellen.

"eCall" ist ein Notrufsystem, das bei einem Unfall manuell oder durch Sensoren (z.B. die Sensoren des Airbags) aktiviert wird und eine Verbindung zur Notrufzentrale über die Notrufnummer 112 aufbaut. Dabei übermittelt das System automatisch die Position des Fahrzeugs sowie weitere Daten wie Unfallzeitpunkt, Fahrzeugidentifikation, Fahrtrichtung und Motorart an die Notrufzentrale. Außerdem wird eine Sprachverbindung aufgebaut.

Nach Auffassung des Europäischen Parlaments könnten durch die EU-weite Einführung von "eCall" rund 2500 Leben gerettet und die Verletzungsfolgen um 10 bis 15 Prozent gemindert werden. Bislang seien nur 0,4 Prozent der Fahrzeuge in Europa mit eCall ausgestattet.

Der Gedanke eines Kfz-Notrufsystems ist nicht neu. Bereits im Jahre 1982 hatte die damalige "Bundesanstalt für Straßenwesen" (BASt) ein sog. "Auto-Notruf-System" getestet. Die bundesweite Einführung dieses Systems scheiterte nicht zuletzt an den enormen Kosten: Weil es damals noch keine für die Notruf-Übermittlung geeigneten Mobilfunknetze gab, hätte für das Notruf-System eine eigene bundesweite Funk-Infrastruktur aufgebaut werden müssen. Dies hätte Schätzungen zufolge rd. eine Milliarde D-Mark gekostet.

Eine kostengünstigere Lösung auf Basis des CB-Funks stellte im Jahre 1995 der Deutsche Arbeitskreis für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) vor. Nach den Vorstellungen des DAKfCBNF sollten die damals neuen 80-Kanal-CB-Funkgeräte mit einem "Notrufgeber" und einem entsprechenden Auswerter ausgestattet werden. Der Notrufverkehr sollte teilautomatisiert auf der Frequenz 26,955 MHz (CB-Kanal 80) abgewickelt werden. Nach dem Drücken der Mikrofontaste sollte automatisch das Notrufsignal und das Rufzeichen ausgesendet werden. Anschließend sollte neun Minuten lang die Möglichkeit bestehen, Meldungen und Rückfragen zum Notruf in Sprache abzuwickeln. Um Missbrauch auszuschließen, war vorgesehen, die Identifizierung mit Hilfe einer Chipkarte vorzunehmen. Auch die Aussendung der Positionsdaten (z.B. mit Hilfe des damals noch in den Kinderschuhen steckenden GPS) war vorgesehen.

Das damalige Bundesministerium für Post und Telekommunikation lehnte ein derartiges, in die CB-Funkgeräte integriertes Notrufsystem ab. Das Ministerium war der Auffassung, dass ein solches System zu kompliziert sei, zu einer Verteuerung der Geräte führen würde und "nicht dem Interesse der Hauptnutzergruppe" entspräche. Außerdem würde dadurch die "angestrebte europäische Harmonisierung erschwert" werden. Das Ministerium schlug vor, eine Notrufalarmierung mit Hilfe von Zusatzgeräten vorzunehmen, die nicht zulassungspflichtig seien. Die damals in der "Gesellschaft Deutscher CB-Funk-Hersteller" (GDCH) zusammengeschlossenen CB-Hersteller sagten die Entwicklung solcher Zusatzgeräte zu; realisiert wurden solche Geräte jedoch nie.

- wolf -



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Funk News » Neue Allgemeinzuteilung für PMR/DMR446-Geräte veröffentlicht
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Neue Allgemeinzuteilung für PMR/DMR446-Geräte veröffentlicht
26.07.2012 - 02:14 von 13HN3010 Beetlejuice


Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. Juli 2012 eine neue gemeinsame Allgemeinzuteilung für (analoge) PMR446-Geräte und (digitale) DMR446-Geräte veröffentlicht. Bisher gab es für beide Gerätearten getrennte Allgemeinzuteilungen.

Hier die wesentlichen Änderungen:

Bestimmte PMR446- und DMR446-Geräte, die ab 1. Januar 2014 in Verkehr gebracht werden, müssen eine Sprechzeitbegrenzung von 180 Sekunden aufweisen. Dies gilt nur für Geräte, die über eine feststellbare(!) PTT-Taste verfügen sowie für Geräte ohne PTT-Funktion, die über eine VOX gesteuert werden. Geräte, deren PTT-Taste nicht feststellbar ist, sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Wie Wolfgang Schnorrenberg (Firma Alan Electronics) dem Funkmagazin auf Anfrage mitteilte, geht diese Regelung auf eine Entscheidung des europäischen "Electronic Communications Committees" (ECC) zurück. Damit soll verhindert werden, dass Geräte auf den Markt kommen, die ein automatisches oder gewolltes Dauersenden ermöglichen. So hatte z.B. ein Schweizer Anbieter ein PMR446-Gerät als Babyphon angeboten, das über gar keine PTT-Taste verfügte und durchgehend auf Sendung sein sollte.

Die in der bisherigen DMR446-Allgemeinzuteilung enthaltene Einschränkung, dass nur "Handfunkgeräte mit integrierter Antenne" eingesetzt werden dürfen, ist ersatzlos entfallen. Dies betrifft nur Digitalgeräte im Frequenzbereich 446,1 bis 446,2 MHz. Für den Betrieb mit klassischen PMR446-Geräten im Frequenzbereich 446,0 bis 446,1 MHz hat dies keine Bedeutung, denn für diese Geräte gibt es schon seit Jahren in der Allgemeinzuteilung keine solche Beschränkung mehr. Der Grund, dass PMR446-Geräte dennoch nur mit "festen" Antennen angeboten werden, liegt darin, dass die Hersteller diese Geräte nach der Norm EN 300296 bauen. Diese Norm sieht nur Geräte mit integrierter Antenne vor.

An den sonstigen technischen Parametern für den Betrieb von PMR/DMR446-Geräten wie Strahlungsleistung, Frequenzen und Kanalraster hat sich nichts geändert.

Die neue Allgemeinzuteilung für PMR/DMR446-Geräte ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Neben der PMR/DMR446-Frequenzzuteilung wurde auch eine neue Frequenzzuteilung für Short-Range-Devices (SRDs) veröffentlicht. Hier gibt es in den für den Jedermannfunk relevanten Frequenzbereichen (insbesondere dem Bereich 433,050 bis 434,790 MHz im 70-cm-Band) keine Änderungen.

- wolf -

Update vom 02.08.2012:
Die Bundesnetzagentur hat die neuen Allgemeinzuteilungen unter http://tinyurl.com/vfg40-2012 (PMR446/DMR446) und http://tinyurl.com/vfg43-2012 (SRD) zum Download bereitgestellt.



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Funk News » Großbritannien erwägt neue Privatfunk-Anwendungen im 2-Meter-Band
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Großbritannien erwägt neue Privatfunk-Anwendungen im 2-Meter-Band
16.07.2012 - 02:11 von 13HN3010 Beetlejuice


Die britische Regulierungsbehörde OFCOM hat angekündigt, freigewordene Frequenzen im 2-Meter-Band neu zu vergeben. Es handelt sich um insgesamt knapp 6 MHz in den Frequenzbereichen 143-144, 146-148, 152-153,0625 und 154-156 MHz.

Diese Frequenzen wurden bisher in England und Wales durch Rettungsdienste und in Nordirland durch die Polizei genutzt. Nachdem diese Funkanwender auf andere Frequenzen gewechselt sind, stehen die Frequenzbereiche für andere Nutzungen zur Verfügung. In Schottland wird ein ähnlicher Frequenzbereich zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar sein.

Wie Wolfgang Schnorrenberg (Firma Alan Electronics) dem Funkmagazin mitteilte, denkt OFCOM bei der Neuvergabe insbesondere auch an private Funkanwendungen ("Private Mobil Radio"). Weitere Informationen sind in einem (englischsprachigen) Dokument enthalten, das OFCOM im Internet unter http://tinyurl.com/ofcom-2meter-neu veröffentlicht hat.

Britische Interessenten haben die Möglichkeit, bis zum 12. Oktober 2012 Vorschläge zu neuen Funkanwendungen in diesen Frequenzbereichen bei OFCOM einzureichen.

Die Bestrebungen der britischen Regulierungsbehörde sind auch für Deutschland nicht uninteressant. Auch hier werden viele Betriebsfunkfrequenzen im 2-Meter-Band nicht mehr genutzt, weil die früheren Nutzer zu anderen Anwendungen gewechselt sind.

- wolf -



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