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Bundesnetzagentur: Keine Bedenken gegen "Freenet"-Gateways...
14.09.2008 - 21:15

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat offenbar keine Bedenken gegen den Betrieb von "Freenet"-Gateways, sofern die Funkgeräte technisch nicht verändert werden und keine Daueraussendungen produziert werden.



Ein Hobbyfunker aus Hessen
hatte am 4. August 2008 folgende Anfrage an die Bundesnetzagentur
geschickt (Zitat):




Sehr geehrte Damen
und Herren,


ist ein
Gatewaybetrieb mit Freenetgeräten (149mHz) in Deutschland
erlaubt. Der Betrieb von Gateways mit PMR und CB-Geräten ist
ja erlaubt, nur bei dem Freenetbereich ist mir die lage
unklar.


Ich bitte Sie mir
diesbezüglich eine verbindliche auskunft zu geben - Danke.


Mit freundlichen
Grüßen

xxxxxxxxxx

(Zitatende)




Er erhielt daraufhin nach
eigenen Angaben am 8. August 2008 folgende Anwort (Zitat):




Sehr geehrter Herr
xxxxxxxxxx,


vielen Dank für Ihre
mail.


Wenn nach Ihrer
Ansicht ein "Gatewaybetrieb" von PMR- und CB-
Funkgeräten erlaubt ist, sehe ich keinen Grund, warum der
Gleiche Betrieb nicht auch mit dem Kurzstreckenfunk 149 MHz
erlaubt sein sollte.


Die
Frequenznutzungsbestimmungen der entsprechenden
Allgemeinzuteilungen von Frequenzen regeln die betrieblichen
und technischen Eigenschaften der Funkübertragungsstrecke,
also den Bereich zwischen Sender und Empfänger.


Werden Funkanlagen
über eine niederfrequente Schnittstelle, beispielsweise
Mikrofon- oder Kopfhörerbuchsen, mittels einer speziellen
Software an ein anderes Übertragungsmedium, z.B. das
Internet, angeschlossen, so ist dies nicht Gegenstand der
Frequenzregulierung.


Davon unbenommen
bleibt selbstverständlich, dass die Funkgeräte nicht
derartig verändert werden dürfen, dass die
Herstellerkonformitätserklärung unwirksam wird, oder durch
unsachgemäße Handhabung bzw. technische Fehler
bestimmungswidrige funktechnische Ereignisse, wie z.B.
Daueraussendungen, produziert werden.


Mit freundlichen
Grüßen

Im Auftrag

xxxxxxxxxx, Bundesnetzagentur 225-8

(Zitatende - Die
beteiligten Personen sind der Redaktion bekannt.)




Die Bundesnetzagentur
vertritt damit offensichtlich eine andere Rechtsauffassung als
die (ihr untergeordnete) Außenstelle Mülheim. Die Außenstelle
hatte bei der Überprüfung eines Gateways die Meinung vertreten,
dass der Betrieb eines "Freenet"-Gerätes als
HF-Gateway der "Freenet"-Allgemeinzuteilung
widersprechen würde (das Funkmagazin
berichtete).



- wolf -



13HN3010 Beetlejuice


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