Artikel » Funk News » BNetzA-Außenstelle meint: "Freenet"-Gateway nicht zulässig Artikel-Infos
   

Funk News   BNetzA-Außenstelle meint: "Freenet"-Gateway nicht zulässig
13.09.2008 von 13HN3010 Beetlejuice

Die BNetzA-Außenstelle Mülheim vertritt die Auffassung, dass der Betrieb eines "Freenet"-Funkgeräts als
HF-Gateway in einem
Sprachfunknetzwerk nicht zulässig
sei.



Mitarbeiter der Behörde
hatten im August dieses Jahres das "Freenet"-Gateway
eines Hobbyfunkers in Nordrhein-Westfalen überprüft. Neben
einer angeblich zu hohen Sendeleistung und der Verwendung einer
externen Antenne beanstandeten die Behördenmitarbeiter, dass ein
"Freenet"-Gerät - in diesem Falle ein
"Stabo Freetalk 2" - als "Gateway
mit Internetanbindung" betrieben wurde.



In der schriftlichen
Begründung der BNetzA-Außenstelle heißt es dazu u.a. (Zitat):




"Die Verbindung
der Funkanlage mit dem Internet und der Betrieb als
sogenannter Gateway widerspricht der Allgemeinzuteilung, die
lediglich eine Verwendung als Handsprechfunkgerät über
kurze Entfernungen gestattet."
(Zitatende)




Die Behörde leitete
daraufhin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.



- wolf -



Nachtrag vom 14.09.2008:

Offenbar vertritt die Bundesnetzagentur in Mainz eine andere
Rechtsauffassung als ihre Außenstelle Mülheim. Die BNetzA Mainz
teilte einem Funker auf Anfrage mit, dass sie keinen Grund sehe,
warum Gateway-Betrieb mit "Freenet"-Geräten nicht
erlaubt sein solle.

Siehe dazu unsere Meldung
"Bundesnetzagentur:
Keine Bedenken gegen 'Freenet'-Gateways..."



Anmerkung: Im Gegensatz
zum CB-Funk ist in der
Frequenzzuteilung für
das "Freenet"
keine
Regelung enthalten, die die Nutzung eines
"Freenet"-Geräts als HF-Gateway ausdrücklich
verbietet oder von besonderen Bedingungen abhängig macht.



 



Druckansicht   druckbare Version anzeigen
Seite empfehlen   Seite empfehlen
0 Kommentar(e)   kommentieren
Wertung ø 1,00
1 Stimme(n)
Seitenanfang nach oben